3.03.2012

Griechische Tragödien (2)

Bereits am 29. Februar passierte kurz nach Mitternacht eine Gesetzesnovelle, die Rentenkürzungen und Abstriche bei den Mindestlöhnen im Privatsektor vorsieht, das griechische Parlament. Dafür stimmten 202 Abgeordnete, dagegen 80. Der Mindestlohn soll rückwirkend ab dem 14. Februar um 22 % gesenkt werden. Die Mindest-Bruttolöhne liegen damit bei 586 Euro. Junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren müssen – ebenfalls rückwirkend ab dem 14. Februar – sogar Gehaltseinbußen von 32 % hinnehmen. Ihr monatlicher Mindestlohn beträgt künftig nur noch 511 Euro Brutto.
Vorgesehen ist außerdem die Abschaffung für Heiratszulagen. Bestehen bleiben Zulagen für erworbene Hochschulabschlüsse, für Kinder sowie Gefahrenzulagen. Die Volksvertretung hat in dieser Nacht zudem auch die Abschaffung des Kündigungsverbots in den öffentlichen Betrieben (DEKO) auf den Weg gebracht.
Mit „Ja" stimmten u.a. auch fünf aus der konservativen Nea Dimokratia (ND) ausgeschlossene Abgeordnete. Diese hatten Mitte Februar gegen die Richtlinie ihrer Partei verstoßen, indem sie gegen die Verabschiedung des neuen Hilfspakets gestimmt haben. Vorige Woche hatte ND-Chef Antonis Samaras angekündigt, dass sie, sofern sie sich "von nun an" die Richtlinien seiner Partei halten werden, wieder in die Reihen der ND zurückkehren könnten. Quelle: Griechenland-Zeitung)

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