5.05.2011

Kennzeichen für Hartz 4-Lottospieler


Das Landgericht Köln hat jetzt einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie (Reichsgau NRW) gegen das Verkaufsverbot von Sportwetten an Hartz 4- Empfänger abgewiesen. "Das Verkaufsverbot von Sportwetten an Hartz 4-Empfänger bedeutet nicht, dass nun jede Lottoannahmestelle ihre Kunden überprüfen muss", sagte ein Gerichtssprecher. Der Gesetzgeber arbeite bereits an einer eindeutigen Regelung des Problems. Ein erster Schritt sei, den Glücksspiel spielenden Hartz 4-Empfängern die staatliche Hilfe zunächst um monatlich 40 Euro zu kürzen. Hierbei handele es sich allerdings nur um eine Übergangsregelung. Für den Herbst 2011 sei die Einführung einer deutlichen Kennzeichnung eines jeden Hartz 4- Empfängers in Arbeit. Dieses Zeichen (siehe unten) habe der Empfänger staatlicher Hilfe künftig auf der linken Brustseite seiner Ausgehkleidung zu tragen.
Diese umfassende Neuregelung erübrige sowohl den Widerpruch von West-Lotto gegen das Urteil und auch die Beschwerde der einzelnen Lottoverkäufer gegen die bislang gültige Regel. (Foto: Krauskopf/Stern, Montage: leckfrosch)