Claudia Pechstein ist bei ihrem schwer erkämpften Start zum 3000-Meter-Rennen von Salt Lake City nur 13. geworden und hat damit ihre OLympia-Qualifikation verpasst. Ob sie dort hätte überhaupt starten können, stand eh in den Sternen der ISU. Dieser sogenannte "Internationale Eislaufverband" hat Claudia Pechstein wegen "auffälliger Blutwerte" für zwei Jahre gesperrt. Nicht weil das Doping bewiesen ist, sondern aufgrund eines mehr oder weniger schmutzigen Tricks, der Beweislastumkehr. Mit anderen Worten: Claudia Pechstein soll beweisen, dass sie nicht gedopt hat. Womit, wenn sie nicht gedopt hat oder haben sollte? Vor einem ordentlichen Gericht, gilt noch immer der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den/die Angeklagten/Angeklagte. Nicht so bei der ISU und ganz allgemein in der Politik. Saddam Hussein sollte beweisen, dass er über keine chemischen Waffen verfügt. Er konnte die Nichtexistenz chemischer Waffen nicht beweisen, sein Land wurde dafür in Grund und Boden gebombt und er gehängt. Achmadinejad soll beweisen, das er keine Atomwaffen hat und auch keine herstellt. Auch er soll eine Nichtexistenz beweisen. Er wird es nicht können. Vermutlich wird man auch ihn hängen, sobald man kann.
Soweit ist man bei Claudia Pechstein noch nicht. Aber fast dran. Wofür wir mal beispielhaft Kanadas Bundestrainerin Ingrid Paul, eine Ärztin aus den Niederlanden, in denen Pechstein offenkundig besonders schlecht gelitten ist: »Ich bin überrascht, daß sie es wagt, hier überhaupt aufzutauchen. Alle werden sie total ignorieren. Meine Athletinnen werden respektlos mit Claudia Pechstein umgehen.«
Aber vielleicht hat Frau Dr. Paul auch schon mal spielerisch mit einer Schlinge gewedelt. Und wenn nicht, kann sie es beweisen?