9.13.2007

Oh Freude . . .

Na, da ,mach ich mir doch mal keine Arbeit vor lauter Freude, sondern zitier hier mal aus der "taz" >schnipp<


"Versuchter Betrug
Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt

Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).
Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni 2006 zahlte.
Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten zu habe.
Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten, und publizierte zu diesem Zweck die Pfändung der Domain sogar auf seiner Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht zugunsten der taz erließ. Das gegen die taz ausgesprochene Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also noch online bestellt werden.
Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt."

9.09.2007

Atze spricht über die Woche

Na, war das eine Woche? Pavarotti ist gestorben oder anders, singt nicht mehr. Alle 456 Sender meines Digitalrecivers haben darüber berichtet, sogar Uschi-TV. Mangels SängerInnen und Zeit wurde das Requiem kurz von zwei üppigen Blondinen gestöhnt. Dann hieß es, Pavarotti sei von der Frau vom Checkpoint Charlie breit getreten worden, aber das kann auch ein Hörfehler gewesen sein, denn Pavarotti konnte man einfach nicht breit latschen. Breit quetschen schon, theoretisch mit einer Dampfwalze beispielsweise. Die würde dem guten Mann von den Füßen her in Richtung Kopf fahren. Dem Mann würden die Augen rausquellen. Und der Walzenfahrer würde fragen: "Was glotztn so? Noch keene Walze gesehn? Soviel zur Theorie.
Und jetzt zur Praxis: Drei Fast-Attentäter sind, weil die Antiterrorgesetze endlich weiter verschärft werden müssen, zeitnah zur nächsten Diskussionsrunde festgenommen worden. Zwei der Terroristen sind deutsche Konvertiten. Jetzt wird diskutiert, was mit den übrigen deutschen Konvertiten werden soll. Schäuble meint, vorsorglich erschießen. Darum müsse erst mal die Altersgrenze für den Waffenkauf gesenkt und gleichzeitig der Verkauf von Schreckschuß-Pistolen verboten werden. Der Mann hat nicht mehr alle Schindeln am Dach. Der lässt mal schnell solche Sätze ab wie: "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?"
Herr Schäuble möchte also gerne jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran hindern. Jaaaa, iss ja gut Herr Schäuble!
Heißt Unschuldsvermutung wirklich "zehn Schuldige nicht" zu bestrafen? Bemühen wir mal Wikipedia (Herr Schäuble, das können Sie übrigens auch machen, wenn Sie was nicht wissen). "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und so behandelt wird. Das gilt sowohl für das Strafverfahren und die daran beteiligten Organe, als auch für die Medien, die über das Strafverfahren berichten". Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).
Kurz und knapp und nicht mehr und nicht weniger: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Weil wir gerade dabei sind, der Tagesspiegel" schrieb am 3. September über einen Beitrag zu diesem Thema: "Schäuble im Tollhaus". Und wieder Wikipedia: Ein Tollhaus ist der Vorläufer des Irrenhauses. Meist wurden die Geisteskranken oder geistig Behinderten unter schlechtesten Bedingungen untergebracht. Sie erhielten nur unzureichend Nahrung und Wasser, waren angekettet, wurden geschlagen und gequält und von der Bevölkerung verachtet. (Verfettung von mir).
Und noch was erfreuliches zum Schluss. Konstantin Wecker wurde 60. Herzlichen Glückwunsch. Darüber berichteten von meinen 456 Satelitensendern außer dem Bayrischen Rundfunk/Drittes keiner. Und was Lustiges. In den nächsten Tagen beginnt im US-Kongress die Irak-Debatte. Und was passiert? Bin Laden ist wieder da. Mit einem Video.