Russlands Außenminister Sergej Lawrow hat gestern bei einem Auftritt vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Militärschlag gegen Deutschland, speziell gegen den Freistaat Sachsen, gefordert. Als Grund dafür nannte Lawrow den ungebremsten und permanenten Einsatz von chemischen Kampfstoffen wie Bisphenol A. gegen die Bevölkerung.
Aus Bisphenol A enthaltenden Kunststoffen, insbesondere aus Polycarbonat und Vinylesterharz würden zahlreiche Gegenstände des täglichen Gebrauchs mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln hergestellt. Aus Epoxidharzen würden Beschichtungen für metallische Behälter ebenfalls für Lebensmittel (Konservendosen) und für Getränkebehälter und Wasserkocher hergestellt. Das Bisphenol A in den Verpackungen ginge in die Lebensmittel über und würden bereits im Mundraum von den Organen der Menschen aufgenommen. Die Folgen seien erhebliche mögliche Hirnschädigungen.
Neben den US-Firmen Dow_Chemical gehört das taiwanesische Unternehmen Nan Ya Plastics, zu den größten Herstellern weltweit. Weitere Hersteller sind Bayer AG und General Electric.
Die Folgen des Einsatzes dieser gefährlichen chemischen Kampfstoffe seinen jetzt in Sachsen bei einer Wahlumfrage ermittelt worden. Dort waren mehrere tausend Bürger befragt worden, wen sie bei den bevorstehenden Wahlen, wenn sie die Möglichkeit hätten den/die Bundeskanzler/in direkt wählen zu können, dann wählen würden. 62 Prozent der 3,5 Millionen sächsischen Wahlberechtigten, also 2,17 Millionen Wähler würden demzufolge Angela Merkel direkt wählen.
Nach Ansicht Lawrows sei das der eindeutige Beleg für 2,17 Millionen Hirntote durch den Einsatz von Bisphenol A allein in Sachsen. (ADN)
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9.13.2013
Vor Gericht und auf hoher See . . . .
Vor Strafrichter L. vom Amtsgericht Z. musste am Montag Josef Lahm*. aus H. erscheinen. Vorgeworfen wird ihm von der Staatsanwaltschaft eine
Straftat nach Paragraph 263 Strafgesetzbuch: „(1)
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft“. Als einziger Zeuge geladen war Josef Lahm *
aus W. Zeugen und Angeklagten verbindet nicht nur die
totale Namensgleichheit, sondern auch noch, dass beide Payback-Kunden
sind, beide über Kundenkarten des Unternehmens verfügen. Die kann
man bei Einkäufen in diversen Einzelhandelsunternehmen vorzeigen und
bekommt dafür pro 1 oder 2 Euro Warenwert je 1 Payback-Punkt
gutgeschrieben . Hat man ausreichend Punkte gesammelt, kann man sich
den Geldwert in Sachwerten oder Gutscheinen auszahlen lassen kann.
Und das funktioniert auch bei diversen Internet-Händlern wie Amazon.
Nach
Aktenlage der Dinge soll Josef Lahm. aus W. bei einem
Versandhändler ein Dampfbügeleisen im Wert von rund 40 Euro gekauft
haben mit der entsprechenen Paybackpunkte-Gutschrift. Das Paket mit
dem Dampfbügeleisen landete aber nicht in W., sonden bei Josef Lahm. in H.
Als
der sich nun am Montag vor Gericht zum Tatvorwurf äußerte, sagte
er, dass er angenommen habe, dass seine Freundin sich das Bügeleisen
auf seine Paybackkarte bestellt habe. Das Paket habe der Paketdienst
zu ihm gebracht und er sei überhaupt nicht auf die Idee gekommen,
dass es nicht für ihn bestimmt gewesen sei. Es sei ja an ihn
adressiert gewesen.
Etwas
konfus, aber denkbar. Und handelt es sich bei der ganzen verworrenen
Geschichte nicht etwa um eine Überforderung sowohl von Payback oder
dem Paktedienst durch die seit zwei Jahrzehnten regelmäßig
stattfindenden Gebietsreformen? Immerhin wurde W. vor
einigen Jahren Ortsteil von H. und wenige Jahre später
H. (mit seinem Ortsteil W.) Ortsteil der Stadt
Zittau.
Eine
Straftat war dem Beschuldigten Josef L. jedenfalls nicht nachweisbar.
Amtsrichter L. sprach ihn in Abstimmmung mit der
Saatsanwaltschaft und seiner Verteidigerin vom Tatworwurf nach §
263 StGb frei, die Kosten übernimmt die Staatskasse. Und der andere
Josef Lahm?
Der
wartet noch immer auf sein Dampfbügeleisen. Das hatte die Polizei
seinerzeit bei Josef Lahm in H. sichergestellt und in dieser
„Sicherungsverwahrung“ befindet es sich noch heute.
Alles klar?
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