58 Jahre lang hieß meine Frau amtlich mit Vornamen Monika. Seit diesem Jahr heisst sie amtlich zwar, aber unfreiwilllig Ursula. Zu verdanken hat sie das - wenn es keine Notlüge der Verwaltungsangestellten war - einer angeblichen Umstellung bei der Datenerfassung zum Melderegister.
In allen alten Ausweisen war bislang bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen. Den erkenne aber das neue Registerprogramm nicht, sondern nehme vollautomatisch an, der erstgenannte Vorname sei logischerweise der Rufname. Bei der Vorlage ihres Personalausweises (Rufname unterstrichen übrigens) für die Anmeldung des neuen Pkw in der Zulassungsstelle, schrieb die Frau hinterm Schalter die Personaldaten ab. Und seitdem bekommt Monika von welcher Behörde auch immer (Finanzamt, Ordnungsamt etc), aber auch von der Versicherung Briefe, die an eine "Frau Ursula Z." gerichtet sind. Der sächsische Polizist sagt bei einer Verkehrskontrolle: "Nuh wie heissen Sie denn nuh? Monika wie uffn Ausweis oder Ursula wie uff dr Zulassung?" "Dreimal dürfen Sie raten", antwortete sie und kassierte dafür ein Ordnungsgeld von 15 Euro, wartet jetzt auf die Post von der Polizei. Den Brief will sie zurückschicken mit dem Vermerk "Empfängerin unbekannt".
Ähnlicher Fall - gleiche Behördenkacke
Haben Sie ein Auto? Haben Sie sich schon mal ihr Nummerschild genau angesehen. Schon eine ganze Weile gilt auf dem Kennzeichen die Schreibweise GR OY 222. Vor der Änderung schrieb man das so GR- OY 222. Sinn der ganzen Übung ist offfensichtlich die europaweite Vereinheitlichung der Kennzeichen-Systematik (Kann sein, dass die Kennzeichenerfassungssysteme wie beim Beispiel oben den Trennstrich nicht verarbeiten können).
Ach was? Sie haben schon nachgesehen? Bei Ihnen steht kein Trennstrich mehr? Dann gabe ich Ihnen noch einen Rat. Schauen Sie jetzt auf ihre Zulassung. Dort muss die gleiche Schreibweise zu lesen sein - ohne Trennstrich. Ist das nicht der Fall, kann Ihnen, sofern sie mit ihren Pkw und ihrer Zulassung ins osteuropäische Ausland fahren und in eine Polizeikontrolle geraten folgendes passieren. Der Polizist, grinst sie freundlich an und erklärt, dass Sie entweder keine gültige Zulassung haben oder kein gültiges Kennzeichen, weil die Schreibweisen unterschiedlich sind. Ist er wirklich freundlich, rät er Ihnen, das korrigieren zu lassen. Ist er einfach nur ein Freund der Deutschen, kostet Sie dass bis zu 50 Euro Strafe.
Wundern Sie sich auch, dass in Deutschland kein ordentlicher Flughafen mehr zustande kommt und auch kein unterirdischer Bahnhof? Nee, ne!
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10.19.2012
10.18.2012
Die aalglatten Sachsen machen weiter!
28. Juni 2012 im Deutschen Bundestag. Es ist 20.15 Uhr. Der Plenarsaal ist rammelvoll: 28 von 620 Bundestagsabgeordneten beteiligen sich an der Abstimmung über das überarbeitete "Meldegesetz". Alle anderen gucken Fußball Deutschland - Italien. Das Meldegesetz wird mit der Stimmenmehrheit von 17 schwarzgelben "Volksvertretern" verabschiedet. Keiner der Stimmhalter will gewusst haben, dass es kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch eine einschneidende Änderung im Gesetz gab. Der Bürger muss nicht gefragt werden, ob er einverstanden ist, dass man seine Daten verkauft. Eingefädelt hatten die Gesetzesänderung natürlich zwei Schwarzegelbe.
Das Echo auf die rotzige Vorstellung aus dem Bundestag waren empörte Proteste.
Anfang September, als der Bundesratsinnenausschuß (aller Bundesländer) sich zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause traf, stand das Thema "Meldegesetz" auch auf der Tagesordnung. Mit 16:0 Stimmen beschloss der Innenausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen und über ihn eine Korrektur des schändlichen Gesetzes zu verlangen. Ein Grund dafür könnten die 190 000 von der Initiative "Meine Daten sind keine Ware" gegen das neue Meldegesetz gesammelten Unterschriften, die von der Initiative dem Bundesratsinnenauschuss übergeben worden waren.
Gehört hat man nun lange nix mehr zu diesem Thema. Oder beinahe. Denn in der "SZ" Dresden gab es gestern auf Seite 8 eine Meldung und die liest sich so: "Sächsische Behörden können weiterhin Meldedaten von Einwohnern ohne deren Zustimmung an Privatpersonen, Firmen und Parteien übermitteln. (2011 hat Sachsen damit rund eine Million Euro eingenommen).
Alles klar? Klar, auch die sächsischen Gewählten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Nur, was wenn man keines hat?
Das Echo auf die rotzige Vorstellung aus dem Bundestag waren empörte Proteste.
Anfang September, als der Bundesratsinnenausschuß (aller Bundesländer) sich zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause traf, stand das Thema "Meldegesetz" auch auf der Tagesordnung. Mit 16:0 Stimmen beschloss der Innenausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen und über ihn eine Korrektur des schändlichen Gesetzes zu verlangen. Ein Grund dafür könnten die 190 000 von der Initiative "Meine Daten sind keine Ware" gegen das neue Meldegesetz gesammelten Unterschriften, die von der Initiative dem Bundesratsinnenauschuss übergeben worden waren.
Gehört hat man nun lange nix mehr zu diesem Thema. Oder beinahe. Denn in der "SZ" Dresden gab es gestern auf Seite 8 eine Meldung und die liest sich so: "Sächsische Behörden können weiterhin Meldedaten von Einwohnern ohne deren Zustimmung an Privatpersonen, Firmen und Parteien übermitteln. (2011 hat Sachsen damit rund eine Million Euro eingenommen).
Alles klar? Klar, auch die sächsischen Gewählten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Nur, was wenn man keines hat?
Schlagzeile dieser Woche
"Chemieunfall in Bad Fallingbostel" hieß eine der Schlagzeilen in den Mainstream-Medien. Es gab verschiedene Varianten zur Ursache des Unfalls. Ein Tanklastwagenfahrer habe einen halbvollen Natronlaugen-Großtank versehentlich mit Salpetersäure aufgefüllt. Klar macht das "puff". Das Ergebnis sind giftige Dämpfe. Ist halt so in einer Chemiefabrik, meinen Sie? Aber nicht doch! Passiert ist das Ganze bei einem Lebensmittelhersteller.
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