Zittau. Eine weite Anreise zur Gerichts-Verhandlung hatte der fast 50jährige Angeklagte Lothar K. aus Essen am vergangenen Mittwoch. Das Amtsgericht Zittau hatte am 22. März 2011 wegen Beihilfe zum Betrug einen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte zwei Tage danach Widerspruch eingelegt. Und dieser sollte nunmehr vor dem Amtsgericht Zittau verhandelt werden.
Vorgeschichte: Der Zeuge Dr. war 2009 freischaffender Autoein- und verkäufer für ein Essener Autohaus tätig, dass bei einer Auktion eine ganze Flotte stillgelegter, ehemals als Geldtransporter genutzter VW T4-Busse ersteigert hatte.
Im Januar 2009 bot der Zeuge Dr. über ebay einen solchen VW-Bus T4 für 2.500 Euro zum Verkauf an. Das Fahrzeug wurde als „zur Ersatzteilgewinnung geeignet“, gleichzeitig aber als „fahrbereit“ beschrieben, mit einer bisherigen Fahrleistung von 222.222 Kilometern und dem Erstzulassungsdatum.
Interesse an diesem Fahrzeug hatte ein Zittauer. Der ersteigerte des Auto, zahlte zunächst den vereinbarten Kaufpreis und später noch einmal 300 Euro Speditionsgebühren für den Transport des VW T4 nach Zittau auf das Konto ein, dass bei ebay für die Transaktion angegeben war. Und eben dieses Konto gehörte nicht dem Autoverkäufer Dr. oder etwa dem Autohaus, sondern dem Angeklagten Lothar K. „Herr D., der Verkäufer, mit dem ich bekannt bin, hatte mich gebeten, mein Konto nutzen zu dürfen für die Zahlung des Kaufpreises einerseits und später für den Einzug der ebay-Gebühren für die Transaktion“, erklärte Lothar K. dem Gericht. „Ich habe es Dr. erlaubt, weil der über kein eigenes Konto in Deutschland verfügt“.
Für den Zittauer Käufer des VW T4 , Andre De. gab es ein mehr oder weniger böses Erwachen aus seinem ebay-Kauftraum. Nahezu alle Angaben zum verkauften Auto stimmten nicht. Das Fahrzeug, dass auf einem Autotransporter des Essener Autohauses nach Zittau gebracht worden war, war nicht fahrbereit. Die Fahrzeugbatterien waren „hinüber“, was einem nach jahrelanger Standzeit des Fahrzeuges auf einem Lagerplatz nicht verwundern sollte. Der angegebene Kilometerstand wurde mit tatsächlich gefahrenen 360.000 Kilometern deutlich übertroffen und auch beim Erstzulassungsdatum hatte der Verkäufer und Zeuge Dr. sich deutlich „verschätzt“. Um mindestens sechs Jahre. „Na ja, was sollte ich machen. Die Batterien waren tot. Ich konnte also den Kilometerstand gar nicht ablesen, da habe ich einfach eine Schnapszahl eingetragen“, erklärte er die Abweichungen vor Gericht.
Für den Autokäufer entstand aus diesem Geschäft neben dem Kaufpreis von 2.850 Euro aus Kauf und Transport ein zusätzlicher Schaden von rund 1.800 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 2011 wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt. Beim Angeklagten Lothar K. ging sie davon aus, dass K. mit der Bereitstellung seines Kontos zur Verschleierung des gemeinschaftlichen Betrugs beigetragen und zweitens die „Wäsche“ des Geldes aus dem betrügerischen Autoverkaufs ermöglicht habe. Darum war der Strafbefehl erlassen worden. K. zog sich auf den Standpunkt zurück, mit dem einmaligen zur Verfügungstellen seines Kontos habe er dem Zeugen Dr. lediglich einen Gefallen tun wollen. Etwas anderes war Lothar K. am Mittwoch Dank eher dürftiger Vorermittlungsergebnisse auch nicht nachweisbar. Richter Kai Ronsdorf musste den Angeklagten freisprechen, weil das Gericht K. weder eine Mittäterschaft am Betrug, noch die Beihilfe zum Betrug noch die Geldwäsche beweisen konnte.
Erstaunliche Notiz am Rande: Der Freigesprochene und die zwei Zeugen (Autohausbesitzer und Autoverkäufer) trafen sich nach Schluss der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Hatten sie sich während der Verhandlung (bei den Aussagen) außerordentlich um Distanz zueinander bemüht, klopften sie sich jetzt gegenseitig die Schultern und waren außerordentlich „locker“. Das kann von einem Gefühl von Erleichterung verursacht gewesen oder . . . aber das ist wohl schon wieder eine andere Geschichte.