4.17.2015

Im Zweifel für den Angeklagten - Gerichtsberichte



Angeklagt ist David S. (24) aus Zittau „des schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.“ Entsprechend hoch ist die Beteiligung im Saal 201. Neben dem Staatsanwalt sitzt eine Nebenklägerin und deren Rechtsvertreterin. Auf der gegenüberliegenden Seite der Angeklagte, sein Anwalt und ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe, im Saal hinten sechs oder sieben Zeugen und links und rechts von Richter Folda je ein Schöffe. Das alles unterstreicht, dass es in diesem Verhandlungsfall um eine schwerwiegende Geschichte geht.
Amtsrichter Folda eröffnet die Beweisaufnahme mit der obligatorischen Frage an den Beschuldigten, ob er sich zu den Vorwürfen äußern möchte. David S. will aussagen und beginnt:
Ich habe das Mädchen in einem Internetportal kennengelernt. Es gab eine internetübliche Beschreibung des Mädchens und Bilder waren zu sehen, normalbekleidet, aber auch nur leichtbegleitet. Ihm habe das alles gefallen und er habe ihr eine Freundschaftsanfrage gestellt. Kurze Zeit später habe sie sich für die Anfrage bedankt und wiederum nur wenige später gefragt, ob sie sich nicht mal treffen sollten.
Gesagt, getan. Sie sei mit dem Zug nach Zittau gekommen, er habe sie am Bahnhof abgeholt. Sie seien in der Weinau spazieren gegangen, hätten sich vergnügt unterhalten. Sie habe ihm „in natura“ noch besser gefallen als im Net. Als er sie fragte, wann sie zurückfahren möchte, habe sie geantwortet, sie möchte gern bei ihm übernachten. Und sie habe bei ihm übernachtet – ohne Geschlechtsverkehr. Am Morgen habe er sie dann wieder zum Bahnhof gebracht. Erst in den Sommermonaten hätten sie Geschlechtsverkehr gehabt. Sie habe ihm gesagt, dass sie Lust auf Sex habe. Er wäre ihr sehr zugeneigt gewesen, also habe es welchen gegeben. Und das hätte sich mehrfach wiederholt. So ging das bis September, aber dann sei Schluss gewesen. Ich habe mit ihr Schluss gemacht und sie hat mich dafür im IPortal lange Zeit genervt.
Richter Folda: Wussten Sie, wie alt das Mädchen damals (2012) war?
David S.: Ihr Alter war in ihrem persönlichen Profil im Internet mit 16 Jahren angegeben.
Davids Anwalt: Muttter und Schwester hatten das Mädchen auch gefragt, wie alt sie eigentlich sei. Die Antwort lautete, sie sei 16 Jahre.
Richter Folda: Sie waren damals in Wirklichkeit also 12 Jahre?
Die Zeugin – nennen wir sie Anette: „Im Kopf fühlte ich mich schon wesentlich weiter!“.
Die heute 16jährige, die als Zeugin zu diesem Prozess geladen war, bestätigte das bei ihrer Einvernahme. Und sie bestätigte auch den mehrfachen freiwilligen Sex, den sie miteinander hatten. Klagen (nicht im rechtlichen Sinn) könne sie nur über die letzten Tage der „Liebesfreundschaft“. Da habe er sie manchmal eher grob behandelt, sei nicht mehr so nett gewesen.
Damit war die Verhandlung gegen David S. an einem springendem Punkt angelangt. Erstens, es hatte nur einvernehmlichen Sex gegeben. Und zweitens, hätte der Beschuldigte wissen können, wie alt Anette damals wirklich war?

Selbst der Staatsanwalt beschäftigten erhebliche Zweifel. Es bleibe unklar, ob David S. wissen konnte, ob das Mädchen „unter 14 Jahre“ war und das wiederum hieße „im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und die Verteidigung einigten sich und Richter Folda verkündete den Beschluss, das Verfahren gegen David S. einzustellen. Die Kosten des Verfahrens trage die Staatskasse.

Wir müssen mal was tun . . . . !


Nur wenn man Flightradar "guckt", begreift man, was sich über unseren Köpfen abspielt! Und solche Gedanken verursachen solche Bilder. Denkt mal drüber nach!

4.13.2015

ABRISSBIRNE

Vor ein paar Tagen fand ich diese Mail in meinem Postfach. Die will ich euch nicht vorenthalten:

Was steht eigentlich im Grundgesetz?

Meine Leib- und Magenblatt macht heute mit der Schlagzeile auf:
"Tillich (Sachsens Ministerpräsident) droht Pegida bei Hetzreden mit Konsequenzen"
Es geht darum, dass Pegida den Holländer Geert Wilders nach Dresden eingeladen hat und der ist bekannt für dröde Sprüche. Und dennoch: Wir sollten Tillich mal ein "gebundenes" Grundgesetz zuschicken, also in Buchform.  Dann könnte er folgendes nachlesen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

4.12.2015

ARD ist und bleibt Scheisse

Ich sitze jeden Morgen auf´m Klo hinter meiner Zeitung und finde sie eigentlich ganz gut. . . bis eben den einen Bericht, diesen Beitrag da oder was auch immer das sein soll. Heute hat mich ein Leserbrief angeregt.


Zur Tatort-Nachlese „Böse Osterhasen“, 7. April,
schreibt Michael W. aus Dresden:

Der aktuelle Fall belegt:
Tatort, das war mal was!

Die Top-Marke des öffentlich-rechtli-
chen Fernsehens wird zunehmend be-
schädigt. Solange sich solide erzählte und
außergewohnliche Tatorte abwechselten,
hielt das die Marke am Leben. Und dass
auch Fälle begeistern können, in denen die
Ermittler eben nur Ermittler sind, zeigte
zuletzt der Bremer Fall „Wiederkehr“. Der
aktuelle Tatort „Frohe Ostern, Falke“ beleg-
te anschaulich - Tatort, das war mal was!
Jetzt versucht man offenbar nur noch, die
Ekelschwelle zu erhöhen. Blut, Hinrichtun-
gen, Drogen, Sex, Beziehungsdrama und
ein dunkles Geheimnis. Passend zu Ostern
wird dieser Schwachsinn auch noch mit
Häschenkostümen garniert. So bleibt am
Ende nur die Frage, ob die wahre Ver-
schwörungstheorie nicht darin liegt, dass
sich ein paar gelangweilte Redakteure im
deutschen Fernsehen einen Insider—Gag da-
raus machen, wer die unsinnigste Ge-
schichte unterbringen kann?


Der Leserbrief an meine L.u.M.-Zeitung bestätigt meinen Verdacht: Die - insbesondere die bei der ARD - haben es zu leicht. Die Privaten müssen für ihren Anstaltenerhalt richtig Geld verdienen. Die Ö-r. nicht. Die leben von einer Zwangsabgabe und sammeln so Milliarden ein - monatlich. Und dann haben wir Leute wie Gniffke und Co., die aus dem Geld was machen sollen. Er und die anderen, die sich vor allem in der ARD eine goldene Nase verdienen, haben nix anderes drauf als Scheisse und Blei.
Ob der Staat nicht alljährlich einen Intelligenztest machen sollte?