8.08.2013

Handy im Örtchen

Von Thomas Immanuel Steinberg

Jeder zweite „Tatort“ lehrt: Sucht die Polizei nach einem Handy, so findet sie es binnen Kurzem – wenn es denn eingeschaltet war. Gilt Gleiches für ein ausgeschaltetes Handy? Henryk M. Broder, der in die Toilettenschüssel langt, sobald er Herrschaftskritisches wittert, ruft ganz laut: Ja. „Man kann heute jeden Handybesitzer orten, auch wenn er das Gerät ausgeschaltet hat." Unter anderm deshalb sei der augenblickliche Abhörprotest nichts als „Voyeur-Alarm am Nacktbadestrand".

Hat Broder Recht? Vorab der lieben Ordnung halber: Geortet wird allenfalls das Handy, nicht sein Besitzer. Aber auch das Handy, selbst wenn eingeschaltet, wird nicht geortet; geortet werden kann lediglich der Sendemast, mit dem das Handy in Verbindung steht. Der mag weit weg sein, oder auch nah dran, je nach Sendemastdichte. Wird das Handy ausgeschaltet, so besteht keine Verbindung mehr zum Sendemast. Dann kann nur noch festgestellt werden, mit welchem Sendemast das Handy zuletzt verbunden war, nicht aber, wo sich inzwischen das Handy befindet. Auch spielt keine Rolle, daß jedes Handy, selbst wenn ausgeschaltet, unter geringem Strom steht (der internen Uhr wegen). Noch spielt eine Rolle, daß ein Handy, auch wenn abgeschaltet, allerhand ausstrahlt. Die Polizei ortet Handys halt nicht mit einem Kabelsucher wie der Heimwerker die Leitungen.

Schrieb doch /kolbenfresser/ schon am 12. 11. 2006 um 13:21: Ein ausgeschaltetes Handy ist genausowenig ortbar wie ein nicht installiertes Keramikklo. Womit wir wieder bei Broder wären.

Hamburg, 7. August 2013