"Anbieter von Gammelfleisch sollen künftig härter bestraft werden. Wer mit verdorbenem Fleisch handelt, soll nach dem Willen der Bundesregierung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Bislang liegt die Obergrenze bei 20.000", freut sich die ARD. Das Bundeskabinett habe dazu heute beraten und so entschieden, meldet der öffentlich rechtliche Sender. Spruchreif sei das aber noch nicht, denn Bundestag und Bundesrat müssten noch zustimmen. Außerdem müssen Abnehmer, denen Gammelfleisch angeboten werde, das künftig anzeigen. Über das von Verbraucherschützern immer wieder geforderte Einfärben und damit nicht mehr handelbarmachen des Fleisches ist keine Rede mehr.
Also wird es wohl bei der höheren Geldstrafe für die "Lebensmittelverbrecher" bleiben - wenn die Länder im Bundesrat nicht wieder für eine Abschwächung sorgen. Aber gehen wir mal davon aus, dass es bei den höchstens 50.000 Euro bleibt und rechnen wir mal nach. Im August 2007 wurde aus Memmingen/Wertingen (Bayern) bekannt, daß etwa 200 Tonnen sogenanntem K3-Fleisch (Handelskategorie 3), das nicht für menschlichen Gebrauch tauglich ist, in den Verkehr gebracht wurde, nachdem es vom Großhändler nach bisherigen Erkenntnissen umetikettiert worden war. Verwendet wurde das Fleisch angeblich vorwiegend zwischen Juni 2006 und August 2007 zur Herstellung von Döner Kebap vor allem in Berlin. 200 Tonnen sind gleich 200.000 kg Fleisch. Multipliziert man das mit einem durchschnittlichen Kilopreis von 1,47 €, dann kommt man auf den stolzen Umsatz von 294.000 Euro. Kann man davon 50.000 Euro Strafe zahlen? Locker, meine ich. Also dann bis zum nächsten Döner - und guten Appetit.
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