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2.19.2014
Unfallflucht lohnt sich wirklich nicht!
Amtsgericht Z.. Auf dem „Penny“-Parkplatz in O. fährt in der ersten Wochenhälfte eine Frau mit ihrem Fahrzeug aus der Parklücke und schrammt mit der Stoßstange ihres Wagens an einem anderem geparkten Fahrzeug lang. Das dabei beschädigte Fahrzeug (Randkasten, Kotflügel) schaukelt unübersehbar. Ein anderer Autofahrer beobachtet das Ganze. Er hält die Frau an, macht sie auf den angerichteten Schaden aufmerksam. Sie steigt aus, besichtigt das beschädigte Auto, sagt: „Da ist doch nichts“, besteigt ihr Auto und fährt davon.
Ob sie es wusste ooder nicht: Sie beging eine Straftat und die heisst unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Das kann und wird vermutlich teuer werden. Da wären, falls die Geschichte angeklagt wird, der Ausgleich des angericheteten Schadens, geschätzte Gerichtskosten von etwa 500 €, Anwaltskosten in Höhe von rund 600 €. Ausserdem droht, abhängig von der Höhe des angericheten Schadens, ein mindestens sechsmonatiger Fahrerlaubnisentzug. Fazit: Es lohnt sich wirklich nicht, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. Und anzufügen ist noch: Es reicht auch nicht, einen Zettel mit Namen und Telefonnummer unter den Scheibenwischer zu klemmen. Helfen tut nur, am Unfallort zu bleiben, bis der Geschädigte auftaucht, egal ob man unter Zeitdruck steht oder nicht.
Diese relativ bitteren Erfahrungen hätte auch der 89jährige Karl S. machen können. Er fuhr am 21. Juli 2013, gegen 19 Uhr, die Friesenstraße entlang. Weil ihm ein anderes Auto entgegenkam fuhr rechts ran, gleich hinter einen geparkten „Audi“. Als er den Gegenverkehr durchgelassen hatte, fuhr er wieder an und streifte dabei den Audi. Er hielt wieder an, stieg aus, wollte nachschauen, was passiert war, konnte aber keinen Schaden entdecken. Also stieg er wieder in sein Fahrzeug und fuhr nach Hause.
Gegen den 89jährigen wurde ein Strafbefehl erlassen, gegen den er Widerspruch einlegte. Die Folge: Er musste sich am Mittwoch am Amtsgericht einer Strafrichtersitzung stellen. Karl S. räumte den Tatvorwurf ein und ließ seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Janietz, verkünden, dass er sofort und für immer seine Fahrerlaubnis abgeben wolle.
Staatsanwaltschaft und Richter einigten sich darauf, angesichts der Fahrerlaubnisabgabe das Verfahren gegen Karl S. einzustellen, die Prozesskosten der Staatskasse aufzuerlegen.
So glimpflich allerdings wird die Frau im eingangs genannten Fall auf dem „Penny“-Parkplatz natürlich nicht davonkommen.
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