9.07.2012

Ein Rädchen im kriminellen Getriebe

Von Juza. -  Jürgen H. aus Zittau musste sich vor dem Amtsgericht einem Strafprozess stellen. Vorgeworfen wird dem 60jährigen arbeitslosen Kaufmann, an einem Geldwäschegeschäft beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklageschrift soll er im August 2010 Dritten sein Konto zugänglich gemacht haben, damit diese Geld, dass von Kriminellen nach Erschleichung von Kontodaten (Phishing) von fremden Konten entwendet wurde. Auf Hs´ Konto landeten im September 2010 insgesamt 6.500 Euro. Per Internet bekam H. die Anweisung, das Geld in unterschiedlich großen Beträgen in Ukash-Karten an Tankstellen und diversen Einzelhandelsgeschäften umzutauschen. Das sind Karten mit einem Geldwert zwischen 10 und 500 Euro, auf denen 16stellige Nummern (ähnlich PIN) aufgedruckt sind. Hatte er das gemacht, kam per Mail die Aufforderung, die PIN-Nummern der einzelnen Karten per Email an seinen „Arbeitgeber“ zu übermitteln. Auch in einem anderem Geschäft war H. laut Staatsanwaltschaft tätig. H. wurden Waren in großen Paketen zugeschickt. In denen befanden sich dri oder mehr kleinere Paktet, die er weiterzuleiten hatte. Wohin, erfuhr er per Adressaufkleber, die ihm vom „Arbeitgeber“ per Mail zugesandt wurden. In den Paketen waren Notebooks, Schuhe von „Zalando“ oder auch Fotoapparte, alles bestellt bei Internethändlern und bezahlt mit Geld von „geknackten“ Konten. Die meisten Pakete gingen in das Baltikum, aber auch schon mal nach Italien. „Ich bin Hartz IV-Empfänger“, erklärt der Beschuldigte vor Gericht. „Im Internet habe ich dringend nach einer Arbeit gesucht und glaubte, sie gefunden zu haben“. Verteidiger Rechtsanwalt Janietz legt dem Gericht tatsächlich je einen Arbeitsvertrag a) eines norwegischen Unternehmens und b) eines englischen Unternehmens mit seinem Mandanten vor. „Meinem Mandanten ist klar, dass er an strafbaren Handlungen beteiligt war“. Er – sein Mandant - habe sich, als im September nacheinander die ingesamt 6.500 Euro auf seinem Konto auftauchten, zunächst an seine Hausbank gewandt, weil er herausfinden wollte, woher dieses Geld genau kam. Dort wurde ihm aber nur zögerlich geholfen und kurz darauf das Konto gekündigt. Danach hat er sich an an mich, einen Anwalt, gewandt und gefragt, was er tun könne. Ich habe ihm geraten zur Polizei zur Polizei zu gehen. Von der Polizei wurde H. als Zeuge nicht als Beschuldigter vernommen: Der vernehmende Beamte bestätigte vor Gericht, dass H. von sich aus zur Polizei gekommen war. Am Ende der langwierigen, von mehreren Vertagungen unterbrochenen Verhandlung sah die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf der Geldwäsche in elf Fällen bestätigt. Der Anklagvertreter beantragte eine 10monattige Haftstrafe auf Bewährung, verbunden mit einer Geldstrafe in höhe von 1000 Euro, 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu den Koste des Verfahrens. Verteidger Janietz plädierte mit Verweis auf die Aussage des Vernehmenden Polizeibeamten, das H. freiwillig zur Aussage erschienen sei, für den Beschuldigten spreche, auf Freispruch. Der Angeklagte war ein Rädchen in einem kriminellen Getriebe, nicht aber die antreibende Kraft, bewertete Richter Oltmanns die Rolle von Jürgen H. in diesem Fall. Er habe bei der Verhandlung auch offen über alle Fragen gesprochen. Allerdings habe er eine Vorstrafe für ein ähnliches Delikt, was bei der Strafzumessung ebenfalls berücksichtigt werden müsste. Richter Oltanns verurteilte H. Zu 10 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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