2.22.2008

Muss er "bunkern"?

Das Landgericht Braunschweig hat den ehemaligen VW-Betriebsrat Klaus Volkert zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil die Anwälte Volkerts, aber auch die des Mitangeklagten Gebauer Revision beantragen wollen. Zu befürchten ist, dass eine erneute Verhandlung geben und auch im Falle Volkerts dann doch zu einer Bewährungsstrafe kommen wird. Die Volkert-Anwälte begründen ihren Revisionsanspruch, weil sie eine Zweiklassen-Rechtsprechung erkannt hätten. Alle bisher im VW-Korruptionsskandal Verurteilten seien mit Bewährungsstrafen davon gekommen, nur ihr Mandant nicht. Es wird schon klappen, hat doch immer geklappt. Und im Falle Gebauer? Da hilft uns unsere Erinnerung an Zwickel, Klaus, Gewerkschaftsboss und Aufsichtsratsmitglied bei Mannesmann. Zwickel war im Mannesmann-Korruptionsprozess (Abfindung an Esser) wegen Beihilfe zur Untreue frei gesprochen worden (angeblich hätte er sich bei der Abstimmung über die Esser-Abfindung wie ein echter Gewerkschafter der Stimme enthalten (Wow!!!!)). Der Freispruch gefiel dem Bundesgerichtshof ganz und gar nicht. Am 29. November 2006 wurde das Verfahren gegen Zwickel gegen Zahlung von 60.000 Euro eingestellt. So gilt der Mann nicht mal als vorbestraft. Ich möchte beinahe wetten auf Bewährungsstrafe für Volkert und Geldstrafe für Gebauer. Wollen wir wetten? Wenn ich verliere, dann mache ich die Gitter wieder weg vom Volkert-Foto. Versprochen!

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