5.15.2015

Stimmt was nicht mit "Topmodel" oder was?

Maik S. und Patrick H. müssen sich vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wird ihnen von der Staatsanwaltschaft „gefährliche Körperverletzung“. In einer August-Nacht 2013 tranken zwei Männer im Außenbereich einer Zittauer Gaststätte ihr Bier. Sie waren guter Laune. Ein anderer Mann kam an ihnen vorbei. Den „bespaßten“ die beiden Männer. „Du siehst ja aus wie Bruce Darnell“ (TV-Star u.a. bei „Germans next Topmodel“), soll der als Zeuge geladene S. zu ihm gesagt haben. Der so angegesprochene Mann hätte sich wohl darüber geärgert, sei in die Gastätte rein und mit zwei Freunden und einer Bierflasche in der Hand wieder rausgekommen. Mit der Bierflasche habe er ihm gegen den Kopf geschlagen. Er ging mit abgebrochenen Zähnen und Glascherben im Mund und Schnittverletzungen am Kopf zu Boden, wo er dann noch mit einem Spray (vermutlich Pfefferspray) „bearbeitet“ wurde. Auch sein Kumpel wurde mit dem Pfefferspray bearbeitet, an den Füßen 15 m weit über den Boden geschleift.
Beide Beschuldigte verweigern in der Verhandlung die Aussage zu den Tatvorwürfen.
Der Geschädigte M. wiederholt vor Gericht die Tatablauf-Schilderung. Und er erkennt in Patrik den Mann wieder, der ihn damals so schwer verletzt hatte. Den ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Maik S. kennt er nicht.
Der zweite Geschädigte bestätigt die Tatablauf-Schilderungen, erkennt ebenfalls Patrick H. als Täter wieder, auch nicht aber Maik S.
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger einigen sich : Der Beschuldigte Maik S. wird freigesprochen, die Verhandlungskosten trägt die Staatskasse.

Der Beschuldigte Patrick H. - der im Bundeszentralregister schon drei Einträge hat (unter anderem wegen Körperverletzung) – dagegen wird zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Außerdem muss er binnen zweier Jahre 1000 Euro Schmerzensgeld an den von ihm mit der Bierflasche geschlagenen Opfer zahlen.   

Und dann das noch. . . . !

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