Maik S. und Patrick
H. müssen sich vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wird ihnen von
der Staatsanwaltschaft „gefährliche Körperverletzung“. In einer
August-Nacht 2013 tranken zwei Männer im Außenbereich einer
Zittauer Gaststätte ihr Bier. Sie waren guter Laune. Ein anderer
Mann kam an ihnen vorbei. Den „bespaßten“ die beiden Männer.
„Du siehst ja aus wie Bruce Darnell“ (TV-Star u.a. bei „Germans
next Topmodel“), soll der als Zeuge geladene S. zu ihm gesagt
haben. Der so angegesprochene Mann hätte sich wohl darüber
geärgert, sei in die Gastätte rein und mit zwei Freunden und einer
Bierflasche in der Hand wieder rausgekommen. Mit der Bierflasche habe
er ihm gegen den Kopf geschlagen. Er ging mit abgebrochenen Zähnen
und Glascherben im Mund und Schnittverletzungen am Kopf zu Boden, wo
er dann noch mit einem Spray (vermutlich Pfefferspray) „bearbeitet“
wurde. Auch sein Kumpel wurde mit dem Pfefferspray bearbeitet, an den
Füßen 15 m weit über den Boden geschleift.
Beide Beschuldigte
verweigern in der Verhandlung die Aussage zu den Tatvorwürfen.
Der Geschädigte M.
wiederholt vor Gericht die Tatablauf-Schilderung. Und er erkennt in
Patrik den Mann wieder, der ihn damals so schwer verletzt hatte. Den
ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Maik S. kennt er nicht.
Der zweite
Geschädigte bestätigt die Tatablauf-Schilderungen, erkennt
ebenfalls Patrick H. als Täter wieder, auch nicht aber Maik S.
Staatsanwaltschaft,
Richter und Verteidiger einigen sich : Der Beschuldigte Maik S. wird
freigesprochen, die Verhandlungskosten trägt die Staatskasse.
Der Beschuldigte
Patrick H. - der im Bundeszentralregister schon drei Einträge hat
(unter anderem wegen Körperverletzung) – dagegen wird zu einem
Jahr Haft, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung und zu den Kosten
des Verfahrens verurteilt. Außerdem muss er binnen zweier Jahre 1000
Euro Schmerzensgeld an den von ihm mit der Bierflasche geschlagenen
Opfer zahlen.
Und dann das noch. . . . !
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