9.11.2012

Geldwäsche für einen Unbekannten

Zurück zum Gerichtsprozess "Kleines Rädchen im kriminellen Getriebe".  Vorgeworfen wurde dem Mann (siehe Bericht), einem Arbeitgeber (Arbeitsvertrag vorhanden) sein Konto zur Verfügung gestellt zu haben für Geldüberweisungen. Die eingehenden Beträge habe er auf Anweisung in Ukash-Karten umzuwandeln, die 19stelligen PIN anschließend per Mail an seinen Auftraggeber zu überweisen. Der könnte dann ohne weiteres die Ukash-Beträge wieder in Bargeld umwandeln und/oder weitertransferieren.  Zunächst ein Auszug (wikipedia) zum Thema Ukash-Karten:

Ukash bezeichnet ein elektronisches Zahlungsmittel für vorwiegend digitale Güter.

Ukash ist eine Handelsmarke der Smart Voucher Limited[1] und ähnelt der Paysafecard. Ukash wird als 19-stellige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) an etwa 275.000 Verkaufsstellen verkauft. Auf tausenden Webseiten weltweit kann mit Ukash bezahlt werden[2]. Ukash wurde 2011 laut eigenen Angaben mit dem Queen's Award for Enterprise for Outstanding Achievement in International Trade ausgezeichnet[3]

Ukash und Kriminalität [Bearbeiten]

Der Umstand, ein einfaches und bargeldloses Zahlungsmittel zu sein, macht Ukash auch für Kriminelle attraktiv. Ein bekanntes Beispiel ist Ransomware wie der sogenannte „Ukash-Trojaner“, auch „BKA-Trojaner“ genannt. Hierbei handelt es sich um Schadsoftware, die den Zugriff auf einen infizierten Windows-PC sperrt[4]. Angeblich soll der Computer von der Bundespolizei, der GEMA oder von Microsoft gesperrt worden sein, was sich durch eine Strafzahlung beheben lassen soll. Dabei wirft die permanent angezeigte Meldung, die nicht geschlossen werden kann, dem Nutzer vor, Kinderpornografie, illegal heruntergeladene Medientitel oder unlizenzierte Software zu besitzen[5]. Dann wird der Benutzer unter anderem dazu aufgefordert, bis zu 100 Euro als Ukash an die angebliche Behörde bzw. an den Staat zu senden. Auch die Möglichkeit, Ukash zur Geldwäsche zu missbrauchen, wurde diskutiert.[6] So ist es möglich, anonym Bargeld gegen einen Ukash-PIN zu tauschen und diesen über das Internet ins Ausland zu versenden.
Wie wir sehen, ist das nicht nur möglich, sondern tatsächlich so. Es geht ganz einfach. Sie müssen nur eine Email-Adresse einrichten und über diese und ausschließlich auf diesem Weg mit ihrem "Geldwäscher" kommmunizieren. So beginnt die Geschäftsbeziehung mit der Übersendung eines Arbeitsvertrages an den künftig geringfügig Beschäftigten in welchem Land auch immer. In unserem Fall soll der Arbeitgeber, die "European Transit LLC/Europe Express" in London sitzen und zwar in der 2-4 Hoxton Square, London N1 6NU. Diese Angabe steht bereits auf dem Kopf des Arbeitsvertrages. Wenn man aber den Vertrag aufmerksam bis zu seinem Ende betrachtet, stösst man auf eine erste Ungereimtheit: Die Unterschrift stammt von einem  Paul J. Thomas und im Siegel darunter ist der Firmensitz angegeben mit 83 Rivington Street, London EC2A 3AY. 
Beginnen wir also zu recherchieren. Die Ergebnisse nehme ich hier mal vorweg. Wonach man immer auch sucht, es gibt keinerlei Ergebnisse unter den Firmensitzen, der Firmenbezeichnung oder wenn man nach Paul J. Thomas sucht.
Zur Illustration nur noch zwei Foto zu den beiden möglichen Firmensitzen.  Hier der "Firmensitz" in der 83 Rivington Street und hier



ein Ausschnitt aus Google Maps zur Firmenadressse "2-4 Hoxton Square, London N1 6NU. Interessant dabei ist auch, dass Googel ganze vier hier ansässige Firmen aufzählt.
Und zum Abschluss noch eine süffisante Bemerkung. Die Europäische Union  hat die Einführung des neuen Bezahlsystems gefördert und damit wohl auch die Kriminalität europaweit.    

Keine Kommentare: