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3.17.2007
Das Kreuz mit dem Hakenkreuz
Wer seine Haltung zu den Neonazis in Deutschland deutlich demonstrieren wollte, der ann sich beispielsweise einen passenden Button zulegen und an sein Hemd, seine Jacke tackern. Ich hatte und habe auch einen. Darauf ist eine Hand zu sehen, die gerade ein Hakenkreuz in einen Abfallkorb wirft, dorthin, wo es also hingehört.
Beinahe - zumindest wenn es nach einem scheinbar etwas verwirrten baden-württembergischen Amtsrichter gegangen wäre - wäre dieser dingliche Protest beinahe zu einer Straftat verkommen. Denn besagter Amtsrichter sinnierte gerade über jenen Button und kam zu dem Schluss, der Betrachter könne nicht klar unterscheiden, ob das Hakenkreuz in den Papierkorb hinein getan oder heraus genommen werde. Auch verdonnerte er ein dick und rot durchgestrichenes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol. Demnach beginge der Käufer oder Träger eines wiederum solchen Buttons eine Straftat gegen die Verfassung, die seiner Ansicht nach verfolgt werden müsse.
Nun ja, nun wurde dieser Amtsrichter vom BGH korrigiert. Das Tragen (vorher also auch der Verkauf) eindeutig antifaschistischer Symbole sei nicht verfassungswidrig und damit auch nicht strafbar.
Gut ist das auch beispielsweise für das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen. Das vertreibt nämlich per Download Broschüren, in dem es echte verfassungsfeindliche Symbole aus der Nazizeit zeigt (übrigens natürlich rot durchkreuzt), die heute nicht selten von Rechtsextremisten und Neonazis verwendet werden. Wäre es beim Amtsrichter-Urteil geblieben, hätte der b.-w. Amtsrichter zumindest Anzeige gegen die sächsischen Verfassungsschützer stellen müssen. Das wär eine Gaudi geworden!
Und nun noch ein Nachtrag zum Thema: Gestern hatte ich Besuch von einem alten Freund. Zehn Jahre mindestens hatte ich nicht mehr mit ihm gesprochen. Er erzählte mir, dass sein Sohn ab und zu eine Pokerparty gebe. Natürlich werde dabei auch mehr oder weniger heftig getrunken. Das letzte Mal hätten die "Jungs" sich im Halbkreis aufgestellt und die Arme kollektiv zum Hitlergruss erhoben. Einer der Jungs hätte davon ein Foto gemacht, dass sie dann per mail an einem 12-Ender-Kumpel bei der Bundeswehr geschickt hätten. Der habe sich über den Gruß aus der Heimat mächtig gefreut. Herr Amtsrichter, übernehmen Sie!
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