7.17.2015

94jähriger SS-Mann musste sich vor dem Jugendgericht verantworten.

Morgens uffm Klo . . . 
Ich schlage die Zeitung auf am Morgen. Und was lese ich da? Eine 94jähriger musste sich einer Gerichtsverhandlung stellen, weil als 19jähriger als SS-Mann seinen Dienst in einem der deutschen Konzentrationslager begonnen hatte, also faktisch mitschuldig war an unzähligen Opfern. Aber es taten sich bei diesem Zeitungstext auch ein paar Fragen auf in meinem Kopf. Warum musste der Mann über 70 Jahre warten auf seinen Prozess? Und dann noch die Frage: In der Zeitung stand, dass er sich vor einem Jugendgericht verantworten musste, weil bei seinem Dienstbeginn noch 19 Jahre jung war. Jugendgericht? Ach ja, das war ja schon bei den Nürnberger Prozessen so. Nein? Es gibt nur eine Erklärung, die stimmig sein könnte. Jugendstrafprozesse sind in aller Regel nicht öffentlich, die Medien können nicht dabei sein und können sich über so einen Prozess nur bei der Gerichtssprecherin Inhaltsangaben holen. Und, was nicht rauskommen soll, Namen der Mittäter beispielsweise, bleiben hinter der verschlossenen Tür. Wissen das Journalisten nicht oder wollten sie uns bloß veralbern? Das würde mich jedenfalls nicht wundern, machen die doch jeden Tag.

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