Im März 2013 beantragte die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Strafbefehl gegen
Tomaš R. (36) aus česka Lipa wegen eines besonders schweren Fall
des Diebstahls. Der zuständige Richter stimmte dem Antrag nicht zu.
Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen T. R. eingeleitet, er zur
Gerichtsverhandlung vorgeladen, zu der Tomaš R. aber nicht erschien.
Daraufhin erließ das Amtsgericht Zittau einen Haftbefehl, der nach
einiger Zeit vollstreckt wurde. Und darum wird nun der Beschuldigte
aus dem Strafvollzug zur Verhandlung vorgeführt.
Er habe – aus sozialen Gründen – seine Wohnung aufgeben müssen und deshalb habe
er die Vorladung nicht bekommen, erklärt er jetzt vor Gericht.
der verhandelnde Richter: In den Akten stehe aber, dass die Vorladung
zugestellt worden sei. Nach kurzer Denkpause korrigierte sich Tomaš
R. Es könne schon sein, dass er den Brief tatsächlich bekommen
habe, aber der sei in deutscher Sprache gewesen und deshalb habe er
wohl nicht mitbekommmen, um was darin gegangen sei.
Der Richter erneut: Die Zustellungsakte besagt auch hier etwas anderes. Die
Vorladung wurde Ihnen in deutscher Sprache und als tschechische
Übersetzung zugestellt. Und er ermahnte Tomaš R. die Wahrheit zu
sagen, denn nur wahre Aussagen vor Gericht könnten sich
strafmildernd auswirken.
Die Mahnung ingnorierte der Angeklagte.
Er habe einen Kumpel gehabt, der keine
Fahrerlaubnis gehabt habe. Der habe ihn immer wieder mal gebeten, ihn wohin
zu fahren, beispielsweise nach Polen oder Deutschland, zu Apotheken,
weil der dort Tabletten kaufen wollte, aus denen man „Chrystl“
herstellen kann. Er habe ihn gefahren, weil ich dafür von ihm zur
Belohnung als „Lohn“ Drogen bekommen habe. Und bei einer dieser
Fahrten habe sein Kumpel ihn augefordert anzuhalten, auszusteigen und
von der anderen Seite aus, die Umgebung zu beobachten. Sein Kumpel
sei dann zu einem geparkten Pkw gegangen, sei in das Auto
eingebrochen und habe versucht es zu starten, um es a) zu klauen, b)
über die Grenze zu fahren und es c) einem Gebrauchtwagenhändler zu
zu verkaufen. Das Erlös hätten sie sich dann geteilt. Aber das Auto
hättte er nicht starten können.
Anderes Beispiel: Am 07.01.2012 gegen 2.30 Uhr sind Tomaš R. und vier weitere „Kumpels“
in Ostsachsen unterwegs und versuchen - in einer Siedlung nahe
Cunewalde - die gleiche Nummer noch einmal abzuziehen, dieses Mal
aber an insgesamt sechs geparkten Fahrzeugen. Sie konnten keines
starten, dafür raubten sie die Fahrzeuge aus und klauten Autozubehör
im Wert von weit über 2000 Euro und richteten Sachschäden an in Höhe
von rund 3.500 Euro. Also begingen sie sechs selbständige Handlungen
gemeinschaftlichen schweren Diebstahls.
Weiter wird Tomaš vorgworfen, an zwei weiteren Diebstahlsversuchen beteiligt gewesen zu
sein, am 02.01.2012 zuerst in B. und später noch in
Sch.
In der Verhandlung bestreitet Tomaš R. in jedem Falle seine Mitwirkung und fragt, ob
denn bei auch nur einem Falle in irgendeinem Auto seine
Fingerabdrücke oder andere Beweise gefunden worden seien.
Es wird spannend, als ein Görlitzer Polizeibeamter als Zeuge aufgerufen wird und
aussagt, dass am 08.01.2012 ein tschechisches Auto mit zwei Personen
beobachtet wurde, deren Insassen wenig später versucht haben, ein
Auto zu stehlen. Ein Zeuge habe das beobachtet und davon unbemerkt
Fotos gemacht. Auf den Fotos sitzt jener (bereits abgeurteilter)
Kumpel auf der Fahrerseite. Darum müsse Thomaš R. den
Diebstahlsversuch ausgeführt haben.
An dieser Stelle unterbricht der Richterdie Sitzung. Er mússen weitere Zeugen
vorladen werden, die zur Aufklärung der Mitschuld des Tomas R.
beitragen sollen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Tags: Recht, Gericht, Diebstahl, Raub,
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