10.19.2012

Kleine deutsche Striche und die Folgen

58 Jahre lang hieß meine Frau amtlich mit Vornamen Monika. Seit diesem Jahr heisst sie amtlich zwar, aber unfreiwilllig Ursula. Zu verdanken hat sie das - wenn es keine Notlüge der Verwaltungsangestellten war - einer angeblichen Umstellung bei der Datenerfassung zum Melderegister.
In allen alten Ausweisen war bislang bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen. Den erkenne aber das neue Registerprogramm nicht, sondern nehme vollautomatisch an, der erstgenannte Vorname sei logischerweise der Rufname. Bei der Vorlage ihres Personalausweises (Rufname unterstrichen übrigens) für die Anmeldung des neuen Pkw in der Zulassungsstelle, schrieb die Frau hinterm Schalter die Personaldaten ab. Und seitdem bekommt Monika von welcher Behörde auch immer (Finanzamt, Ordnungsamt etc), aber auch von der Versicherung Briefe, die an eine "Frau Ursula  Z." gerichtet sind. Der sächsische Polizist sagt bei einer Verkehrskontrolle: "Nuh wie heissen Sie denn nuh? Monika wie uffn Ausweis oder Ursula wie uff dr Zulassung?" "Dreimal dürfen Sie raten", antwortete sie und kassierte dafür ein Ordnungsgeld von 15 Euro, wartet jetzt auf die Post von der Polizei. Den Brief will sie zurückschicken mit dem Vermerk "Empfängerin unbekannt".

Ähnlicher Fall - gleiche Behördenkacke
Haben Sie ein Auto? Haben Sie sich schon mal ihr Nummerschild genau angesehen. Schon eine ganze Weile gilt auf dem Kennzeichen die Schreibweise GR OY 222. Vor der Änderung schrieb man das so GR- OY 222. Sinn der ganzen Übung ist offfensichtlich die europaweite Vereinheitlichung der Kennzeichen-Systematik (Kann sein, dass die Kennzeichenerfassungssysteme wie beim Beispiel oben den Trennstrich nicht verarbeiten können).
Ach was? Sie haben schon nachgesehen? Bei Ihnen steht kein Trennstrich mehr? Dann gabe ich Ihnen noch einen Rat. Schauen Sie jetzt auf ihre Zulassung. Dort muss die gleiche Schreibweise zu lesen sein - ohne Trennstrich. Ist das nicht der Fall, kann Ihnen, sofern sie mit ihren Pkw und ihrer Zulassung ins osteuropäische Ausland fahren und in eine Polizeikontrolle geraten folgendes passieren. Der Polizist, grinst sie freundlich an und erklärt, dass Sie entweder keine gültige Zulassung haben oder kein gültiges Kennzeichen, weil die Schreibweisen unterschiedlich sind. Ist er wirklich freundlich, rät er Ihnen, das korrigieren zu lassen. Ist er einfach nur ein Freund der Deutschen, kostet Sie dass bis zu 50 Euro Strafe.
Wundern Sie sich auch,  dass in Deutschland kein ordentlicher Flughafen mehr zustande kommt und auch kein unterirdischer Bahnhof? Nee, ne!

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