4.14.2012

Eigentlich wollte ich Grass auf die Schulter klopfen . . .

. . . und das mache ich auch. Bloß eben nicht alleine. Die "Financal Times Deutschland" hat vor einer Woche Berliner Bürger befragt zu Grass und zur Grass-These, dass "Israel den Weltfrieden bedroht". 6026 Bürger haben ihre Stimme abgegeben. 54 Prozent meinten, die These sei richtig, 29 Prozent halten sie für diskussionswürdig. "Unsinnig" nannten sie 9 Prozent, "Antisemitisch" und "gefährlich", bezeichneten sie je 4 Prozent der Leser. 83 Prozent also stehen zur Grass-These. Wenn das kein kollektives Schulterklopfen ist, was ist es dann?

Wat, so ville Antisemiten jibbts in Germany?

Nein, Herr Innenminister Eli Jischai, Sie müssen mir jetzt kein Einreiseverbot erteilen. Ich habe nicht die Absicht . . ! Und wenn, dann höchstens im Panzer und nur für die Durchsetzung der UN-Resolution 242 (in UN-Friedensmission).

UN_Resolution 242
Der Sicherheitsrat, mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,
1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den)* Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,
a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;
c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;
3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;
4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten.
Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet.

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