3.23.2012

Noch ein Hühnchen zu rupfen . . ?

Ich lese diese Meldung, stehe abrupt auf, gehe ins Schlafzimmer, lege mich auf den Bauch und gucke unterm Bett nach, ob meine Kalaschnikow noch da ist. Schaaade!
Haben die beleidigten AntiDoper mit Claudia Pechstein noch ein Hühnchen zu rupfen? Sagen sie sich. es ist uns nicht gelungen, sie insgesamt aus dem Sport zu vertreiben, also machen wir ihr wenigstens das Leben schwer. Kleinkarierter gehts nicht und nicht spießbürgerlicher. Genau genommen machen sich die Antidoper - vermutlich als Acht-Groschen-Jungen(Mädels) im Auftrage handelnd - der Diskriminierung schuldig. Aber so etwas gibt es ja ungeahndet oft. Ich erinnere mich an einen anderen Fall. Da ging es vor dem Bundesgerichtshof um einen Hotel-Aufenthalt, zu dem sich der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt sich angemeldet hatte. (Schon vorher war Voigt mindestens zweimal in diesem besagten Hotel zu Gast). Dieses Mal entscheidet der Chef des Hotels, Voigt den Hotelaufenthalt zu verwehren - wegen Voigts politischer Ansichten. Die Sache landet vor dem BGH. Der Richter (merke auf: "Vor dem Richter und auf hoher See ist man in Gottes Hand") gibt dem Hotelier recht.
"Merkwürdig übereifrig kommentierte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband das Urteil: Hotels könnten "nun mal entscheiden, wen sie beherbergen – und wen nicht", schreibt, Peter Monnerjan auf telepolis. Und: "Wie auch immer der Verband darauf kommt, völlig willkürlich kann tatsächlich kein Hotelbesitzer entscheiden, wen er (nicht) beherbergt. Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichhandlungsgesetz (AGG[3]), das festlegt, dass auch in alltäglichen Rechtsgeschäften zum Beispiel nicht nach Geschlecht, Religion oder Herkunft diskriminiert werden darf". Und das hat der BGH-Richter nicht gewusst? Entschuldigung, ich muss nochmal ins Schlafzimmer . . .

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