10.18.2008

Tanzende Maulwürfe


Gerade noch war der Rasen in vorbildlichem Zustand, plötzlich sind da zwei stattliche Maulwurfshügel . . . Originalfoto: janekeeler

Welcher Grundstückbesitzer kennt das nicht? Gerade war der kurzgeschorene Rasen am Haus noch völlig in Ordnung, doch plötzliche durchfurchen Wühlmäuse das Grün oder Maulwürfe werfen ihre Hügel auf. Da sinnt der stolze Grünflächenheger über Abhilfe nach. Untaugliche Rezepte gibt es en masse. Da werden Einweckgläser eingebuddelt, in die die WüMa oder der Maulwurf unentrinnbar stürzen sollen. Oder moderner: Es gibt elektronische Geräte, die werden mit einem Erdspieß in den Rasen gedrückt. Sie erzeugen Schallwellen, die die Rasenzerstörer vertreiben sollen. Solche Geräte produziert/vertreibt unter anderem die Firma "take-e-way GmbH". Und die Firma verlautbart jetzt in einer Pressemitteilung auf ihrer Web-Präsenz, dass die ERA, die "Stiftung Elektro Altgeräte Register" mit Sitz im schönen Fürth eben diese Geräte als Unterhaltungselektronik eingestuft hat. Wie bitte?
Klingt natürlich nach einem Gag. Ist es aber nicht. Die ERA macht eigentlich etwas sinnvolles. Sie klassifiziert elektrische oder elektronische Geräte nach deren Wertstoffgehalt oder auch nach dem Gehalt an Umweltgiften (Batterien etc.) und regelt so die Erfassung und Entsorgung der Geräte, wenn sie eines Tages außer Betrieb sind.
Also, es klingt lustig, hat aber einen durchaus ernsten Hintergrund. Die Frage, die mich dennoch umtreibt, ist die: Ich habe auch so ein Ding.
Und muß ich jetzt damit rechnen, daß GEMA oder GEZ bei mir auflaufen, weil ich auf meinem Rasen ja schließlich Unterhaltungselektronik betreibe? Und vor allem, wie berechnen die das? Nach der Zahl der unterhaltenen Mäuse und Maulwürfe oder bloß nach der Zahl der betriebenen "Unterhaltungs"Geräte?

Keine Kommentare: