1.02.2014

Femen: Zur Arbeit in Bordell verurteilt!

Das Amtsgericht in Köln hat heute in einem Eilverfahren gegen die Femen-Aktivistin J. M. (alias Josephine Witt) aus Hamburg verhandelt. Die war am 25. Dezember vergangenen Jahres bei einem Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom (in Köln, nicht in Hamburg) mit entblößtem Oberkörper auf den Altar gesprungen, auf ihrem Oberkörper prangte der Satz "Ich bin Gott". Die Kölner Staatsanwaltschaft erhob gegen sie nun den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat nach § 167 StGb (Störung der Religionsausübung), die im härtesten Fall mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.
Nach gründlicher Überprüfung der erhobenen Vorwürfe verurteilte das Gericht Josephine W. - auch angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland keine Arbeitslager gibt - zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 € zugunsten einer Förderschule und zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Hamburger Bordell.  (adn)  

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