9.09.2007

Atze spricht über die Woche

Na, war das eine Woche? Pavarotti ist gestorben oder anders, singt nicht mehr. Alle 456 Sender meines Digitalrecivers haben darüber berichtet, sogar Uschi-TV. Mangels SängerInnen und Zeit wurde das Requiem kurz von zwei üppigen Blondinen gestöhnt. Dann hieß es, Pavarotti sei von der Frau vom Checkpoint Charlie breit getreten worden, aber das kann auch ein Hörfehler gewesen sein, denn Pavarotti konnte man einfach nicht breit latschen. Breit quetschen schon, theoretisch mit einer Dampfwalze beispielsweise. Die würde dem guten Mann von den Füßen her in Richtung Kopf fahren. Dem Mann würden die Augen rausquellen. Und der Walzenfahrer würde fragen: "Was glotztn so? Noch keene Walze gesehn? Soviel zur Theorie.
Und jetzt zur Praxis: Drei Fast-Attentäter sind, weil die Antiterrorgesetze endlich weiter verschärft werden müssen, zeitnah zur nächsten Diskussionsrunde festgenommen worden. Zwei der Terroristen sind deutsche Konvertiten. Jetzt wird diskutiert, was mit den übrigen deutschen Konvertiten werden soll. Schäuble meint, vorsorglich erschießen. Darum müsse erst mal die Altersgrenze für den Waffenkauf gesenkt und gleichzeitig der Verkauf von Schreckschuß-Pistolen verboten werden. Der Mann hat nicht mehr alle Schindeln am Dach. Der lässt mal schnell solche Sätze ab wie: "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?"
Herr Schäuble möchte also gerne jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran hindern. Jaaaa, iss ja gut Herr Schäuble!
Heißt Unschuldsvermutung wirklich "zehn Schuldige nicht" zu bestrafen? Bemühen wir mal Wikipedia (Herr Schäuble, das können Sie übrigens auch machen, wenn Sie was nicht wissen). "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und so behandelt wird. Das gilt sowohl für das Strafverfahren und die daran beteiligten Organe, als auch für die Medien, die über das Strafverfahren berichten". Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).
Kurz und knapp und nicht mehr und nicht weniger: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“. Weil wir gerade dabei sind, der Tagesspiegel" schrieb am 3. September über einen Beitrag zu diesem Thema: "Schäuble im Tollhaus". Und wieder Wikipedia: Ein Tollhaus ist der Vorläufer des Irrenhauses. Meist wurden die Geisteskranken oder geistig Behinderten unter schlechtesten Bedingungen untergebracht. Sie erhielten nur unzureichend Nahrung und Wasser, waren angekettet, wurden geschlagen und gequält und von der Bevölkerung verachtet. (Verfettung von mir).
Und noch was erfreuliches zum Schluss. Konstantin Wecker wurde 60. Herzlichen Glückwunsch. Darüber berichteten von meinen 456 Satelitensendern außer dem Bayrischen Rundfunk/Drittes keiner. Und was Lustiges. In den nächsten Tagen beginnt im US-Kongress die Irak-Debatte. Und was passiert? Bin Laden ist wieder da. Mit einem Video.

Keine Kommentare: