Wofür ich eher nicht bin: andere Seiten weiter zu empfehlen. Heute breche ich dieses Tabu, weil ich eine gefunden habe, die sich eines Problems annimmt, dass in der Tat im Zusammenhang steht mit der Dekonstruktion (oder geistigem Verfall) der Welt. Der passende Link dazu: "Chantalismus"
Medien, Zeitgeschichte, Aktuelles, Nachrichten, Journalismus, News, Satire, Literatur, Politik, Soziales
1.15.2012
Tamsyn-Tinette?
Wofür ich eher nicht bin: andere Seiten weiter zu empfehlen. Heute breche ich dieses Tabu, weil ich eine gefunden habe, die sich eines Problems annimmt, dass in der Tat im Zusammenhang steht mit der Dekonstruktion (oder geistigem Verfall) der Welt. Der passende Link dazu: "Chantalismus"
1.14.2012
Griechen wollen Drachme zurück!
Verbleib in der Eurozone oder zurück zur Nationalen Währung? Auf diese Frage bittet der griechische Blog "anti nea taxi-pragmaton" Athen seit mehreren Tagen die Leser um Antwort. Bislang haben 2.916 Blogleser abgestimmt. Das Ergebnis ist für uns Deutsche mit Sicherheit überraschend.
77,2 % der Befragten haben dem Euro eine Abfuhr erteilt und der Rückkehr zur Drachme gestimmt. 19,74 % sprachen sich für den Erhalt des Euro aus und 3,06 % anworteten mit "weiß nicht". Das Blog kommt in Auswertung der Umfrage zum Schluss, dass die Ergebnisse einen klaren Trend der griechischen Gesellschaft für das Verlassen des EURO und zur Rückkehr zur Drachme darstelle. Die Rückkehr zur nationalen Währung bedeute aber auch einen völligen Zusammenbruch der politischen Klasse. Die versuche deshalb um jeden Preis, zu vermeiden, dass es dazu kommt Zeit zu gewinnen, um ihre Haut zu retten. (Πέτρος Χασάπης)
PS: Die umfrage von
1.13.2012
Na, das kann spannend werden
Bank-Räuber auf griechisch
Im griechischen Blog <ΑΝΤΙ-ΝΕΑ ΤΑΞΙ ΠΡΑΓΜAΤΟΝ> Athen skizziert Rechtsanwalt Thodoris Karageorgiou einen Ausschnitt des gegewärtigen gesellschaftlichen Bildes im Lande. "In letzter Zeit, und immer immer häufiger halten Banken Löhne oder Pensionen teilweise oder ganz zurück, wenn die Kontoinhaber bei ihnen über Kredite verschuldet sind, deren Rückzahlung wegen der katastrophalen wirtschaftlichen Situation im Lande im Rückstand ist oder wenn der Rückstand droht. Damit schneiden die Banken ohne Rücksicht betroffene Rentner oder Arbeitnehmer von jeglicher halbwegs normaler Lebensführung ab, obwohl das auch in Griecheneland per Gesetz verboten ist". Das heisse, jene griechischen Banken handeln ungestraft kriminell. Den auch in Griechenland muss der Bankkunde der Einbehaltung von Einkommen für Kredite seine Zustimmung erteilen. Das gesetzwidrige Verhalten der Banken sei eine Straftat und erfülle den Straftatbestand der Veruntreuung. Ländliche Banken, die Eurobank Piräus u.a. seien vom Generalsekrektariat für Verbraucherschutz in Umsetzung der Rechtsvorschriften des Verbraucherschutzes mit Geldbußen in Höhe von EUR 260.000 Euro abgemahnt. Dennoch nimmt die kriminelle Praxis der Banken weiter zu.
1.12.2012
Trickser aus dem Ruhrpott - Gerichtsbericht
Zittau. Eine weite Anreise zur Gerichts-Verhandlung hatte der fast 50jährige Angeklagte Lothar K. aus Essen am vergangenen Mittwoch. Das Amtsgericht Zittau hatte am 22. März 2011 wegen Beihilfe zum Betrug einen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte zwei Tage danach Widerspruch eingelegt. Und dieser sollte nunmehr vor dem Amtsgericht Zittau verhandelt werden.
Vorgeschichte: Der Zeuge Dr. war 2009 freischaffender Autoein- und verkäufer für ein Essener Autohaus tätig, dass bei einer Auktion eine ganze Flotte stillgelegter, ehemals als Geldtransporter genutzter VW T4-Busse ersteigert hatte.
Im Januar 2009 bot der Zeuge Dr. über ebay einen solchen VW-Bus T4 für 2.500 Euro zum Verkauf an. Das Fahrzeug wurde als „zur Ersatzteilgewinnung geeignet“, gleichzeitig aber als „fahrbereit“ beschrieben, mit einer bisherigen Fahrleistung von 222.222 Kilometern und dem Erstzulassungsdatum.
Interesse an diesem Fahrzeug hatte ein Zittauer. Der ersteigerte des Auto, zahlte zunächst den vereinbarten Kaufpreis und später noch einmal 300 Euro Speditionsgebühren für den Transport des VW T4 nach Zittau auf das Konto ein, dass bei ebay für die Transaktion angegeben war. Und eben dieses Konto gehörte nicht dem Autoverkäufer Dr. oder etwa dem Autohaus, sondern dem Angeklagten Lothar K. „Herr D., der Verkäufer, mit dem ich bekannt bin, hatte mich gebeten, mein Konto nutzen zu dürfen für die Zahlung des Kaufpreises einerseits und später für den Einzug der ebay-Gebühren für die Transaktion“, erklärte Lothar K. dem Gericht. „Ich habe es Dr. erlaubt, weil der über kein eigenes Konto in Deutschland verfügt“.
Für den Zittauer Käufer des VW T4 , Andre De. gab es ein mehr oder weniger böses Erwachen aus seinem ebay-Kauftraum. Nahezu alle Angaben zum verkauften Auto stimmten nicht. Das Fahrzeug, dass auf einem Autotransporter des Essener Autohauses nach Zittau gebracht worden war, war nicht fahrbereit. Die Fahrzeugbatterien waren „hinüber“, was einem nach jahrelanger Standzeit des Fahrzeuges auf einem Lagerplatz nicht verwundern sollte. Der angegebene Kilometerstand wurde mit tatsächlich gefahrenen 360.000 Kilometern deutlich übertroffen und auch beim Erstzulassungsdatum hatte der Verkäufer und Zeuge Dr. sich deutlich „verschätzt“. Um mindestens sechs Jahre. „Na ja, was sollte ich machen. Die Batterien waren tot. Ich konnte also den Kilometerstand gar nicht ablesen, da habe ich einfach eine Schnapszahl eingetragen“, erklärte er die Abweichungen vor Gericht.
Für den Autokäufer entstand aus diesem Geschäft neben dem Kaufpreis von 2.850 Euro aus Kauf und Transport ein zusätzlicher Schaden von rund 1.800 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 2011 wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt. Beim Angeklagten Lothar K. ging sie davon aus, dass K. mit der Bereitstellung seines Kontos zur Verschleierung des gemeinschaftlichen Betrugs beigetragen und zweitens die „Wäsche“ des Geldes aus dem betrügerischen Autoverkaufs ermöglicht habe. Darum war der Strafbefehl erlassen worden. K. zog sich auf den Standpunkt zurück, mit dem einmaligen zur Verfügungstellen seines Kontos habe er dem Zeugen Dr. lediglich einen Gefallen tun wollen. Etwas anderes war Lothar K. am Mittwoch Dank eher dürftiger Vorermittlungsergebnisse auch nicht nachweisbar. Richter Kai Ronsdorf musste den Angeklagten freisprechen, weil das Gericht K. weder eine Mittäterschaft am Betrug, noch die Beihilfe zum Betrug noch die Geldwäsche beweisen konnte.
Erstaunliche Notiz am Rande: Der Freigesprochene und die zwei Zeugen (Autohausbesitzer und Autoverkäufer) trafen sich nach Schluss der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Hatten sie sich während der Verhandlung (bei den Aussagen) außerordentlich um Distanz zueinander bemüht, klopften sie sich jetzt gegenseitig die Schultern und waren außerordentlich „locker“. Das kann von einem Gefühl von Erleichterung verursacht gewesen oder . . . aber das ist wohl schon wieder eine andere Geschichte.
