7.17.2012

Drei vor zwölf beim Verfassungsschutz

Protokoll eines Telefongesprächs des Führungsoffizier Pfeiffer mit einem V-Mann Namens Drehmel am (geschwärzt), 11.57 Uhr, bestätigt und abgelegt am (geschwärzt) im Ordner "Vorgang NSU". Gefunden im Verlaufe der Umstrukturierung des Amtes  (Umräumen der Ablage in die andere Zimmerecke) hinter dem Aktenschrank (weil Geheimdokument).


Es klingelt.  Pfeiffer überlegt, ob das Klingeln von der Tür kommt oder vom Telefon. Er entscheidet sich für das Telefon, nimmt ab. Eine dröhende Stimme ruft:
V-Mann: "88. Drehmel hier, mein Führer!"
Pfeiffer: "Wass issn?" - "Mach hinne, in drei Minuten iss Mittag, alles was länger dauert, geht von meiner Pause ab!"
V-Mann: "Also ich habe gestern den Vorgang "Schnepfe" im Knast besucht, weisst doch die Beate von dem Trio, die gerne mit dem Wohnwagen an die Ostsee gefahren ist . . . . also vorher. Die hat mir gesagt, dass mit der "Ceska" in dem Wohnwagen könne gar nicht sein. Die hätten sie schon 1998 bei einem befreundeten Bäcker in ein Brot einbacken lassen und das Brot habe, als sie die Wohnung gesprengt habe, immer noch im Tontopf gelegen - taufrisch -  guter Bäcker eben. Ihr sollt mal nach ner alten "Makarow" suchen. Die hätten sie immer mitgehabt, aber nie damit geschossen, weil keine Patronen dazu waren."
Pfeiffer:  "Dann muss "Vötzi" uns belogen haben". Der hat gesagt, er habe sie beschattet und die "Ceska" gesehen, so um 2009 rum".
V-Mann: "Beschattet? Begattet hat er sie oder es zumindest versucht, hat sie mir erzählt! Das sei ihm  aber nicht gelungen, weil ein Mann mit heruntergelassenen Hosen immer noch langsamer ist als eine Frau mit hochgezogenem Rock. "Vötzi" ist ne linke Sau, weiter nix.! Mach aus dem mal nen Vorgang Linksextremismus!"
Pfeiffer: "Gut, ich denke mal drüber nach. Sonst noch was?"
V-Mann: "Ja, ich brauche von dir noch nen getürkten Lohnzettel. Das Finanzamt will wissen, woher ich die viele Knete hatte, die ich im Laufe des Jahres verbrannt habe"
Pfeiffer: "Okay, ich lass mir was einfallen. Ich bringe sie dann mit zur Geburtstagsfeier am 20. April. Alles klar?"
V-Mann: "Alles kloar! Hau rein alter Sack, s´iss Mittag. 88!"
Pfeiffer: "Warte, eine Bemerkung noch. Wenn du dich nochmal mit dem Klarnamen hier meldest, dann lass ich dich und deine Akte schreddern. Darin sind wir nämlich Spitze! So und jetzt Schi heil!"


Aktennotiz zum Vorgang "Vötzi": Übertragung in die Abteilung Linksextremismus veranlassen! Pfeiffer.
  

7.16.2012

„Kunden“ über den Internet-Ladentisch gezogen


Die 25jährige Stefanie B. aus O. muss sich einer Strafrichtersitzung am Amtsgericht stellen. Vorgeworfen wird ihr laut Anklageschrift gewerbsmäßiger Betrug nach Paragraph 263 StGb.  ((1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar).
Irgendwann im Jahre 2009 hatte die damals 22jährige eine „geniale Idee“.  Bei Abschluss eines Telefon/Internet-Vertrages schenkte ihr der neue Provider einen Laptop zum Vertrag. Den brauchte sie nicht und kam deshalb auf die Idee, den Rechner über „ebay“ zu verkaufen. Und das funktionierte relativ problemlos. Ja, wenn das so einfach ist, muss sie sich wohl gefragt haben, warum soll ich dann nicht noch mehr Laptops verkaufen? Sie ließ sich bei „ebay“ als Verkäuferin registrieren  und bot danach insgeamt zehn „Toshiba“-Laptops an – allerdings ohne einen dieser Laptops zu besitzen. Sechs „ebay“-Kunden fielen auf die Angebote herein und überwiesen ihr die Kaufsumme (zwischen 800 und 1300 €) ohne daür jemals einen Rechner zu erhalten. In vier weiteren Fällen  traten Kunden vom Verkauf zurück, weil Stefanie B. Für die Käufe geforderte Sicherheitsleistungen nicht erbringen wollte. Ergaunert hat sich die Beschuldigte mit den Internetbetrügereien rund 6.000 €.
Kein leichter Fall für das Gericht, zumal die Angeklagte schon mit drei Eintragungen wegen Betrugs und wegen Diebstahls im Bundeszentralregister vertreten ist.  Die Mindeststrafe für gewerbsmäßigen Betrug liegt bei sechs Monaten Haft  und bei fünf Jahren im Höchstfall.  Staatsanwalt Gun beantragte für den Betrug in sechs Fällen je sehs Monate und für die vier Betrugsversuche je vier Monate Haft, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, die Beaufsichtigung durch einen Bewährungshelfer und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Zebisch, bezeichnete das Alter der Angeklagten zum Tatzeitpunkt  als einen strafmildernden Umstand und zum anderen argumentierte sie, dass das Internet soche Betrügereien seh erleichtere. Sie plädierte für eine deutlich geringere Strafe und den Verzicht auf die 200 Stunden  gemeinnütziger Arbeit.
Richter Oltmanns verurteilte die Angeklagte schießlich zu einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung, zu den Kosten der Verhandlung und den Auslagen, 200 Stunden gesellschaftlich nützlicher Arbeit und die Beaufsichtigung der Verurteilten durch einen Bewährungshelfer.