Medien, Zeitgeschichte, Aktuelles, Nachrichten, Journalismus, News, Satire, Literatur, Politik, Soziales
12.22.2012
Wenn einem das Lachen vergeht!
Je länger es auf den Weltuntergang vom 21.12. zuging, um so heftiger überschütteten uns die Mainstream-Medien (auch die öffentlich-rechtlichen) mit frisch aus dem Kaffeesatz gelesenen "Erkenntnissen". Am 21.12. gegen Mittag hatte ich dann nur noch einen Wunsch: Es solle ihn bitte geben, den Crash. Doch dann überlegte ich mir es anders. Mit wem hätte ich in dem Fall denn dann noch über diese Medien lachen sollen!
12.05.2012
Unse groß FührerIn lebse . . . hoch
Medien: Angela Merkel wurde gestern mit über 98 Prozent als Generalsekretärin des Zentralkomitees der CDU wiedergewählt. Ein solches Wahlerhebnis erreichte vor ihr nur der Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker. Der kam 1988 auf 99,8 Prozent!
11.24.2012
Der Generalsekretär wirds schon richten
Die Berichterstattung über den israelisch-palästinensischen Konflikt begann für mich außerordentlich überraschend. Es hieß über den Hintergrund sinngemäß: Nahezu alle israelischen Zeitungen seien sich einig, dass mit den Angriffen der Israelis auf den Gaza-Streifen der Wahlkampf Netanjahus begonnen habe und das der Auslöser für die Raketenangriffe der Palästinenser aus dem Gazastreifen direkt mit der gezielten Tötung des Hamaz-Militärchefs durch die Israelis zusammenhänge. Zwei Tage später triftete insbesondere die Berichterstattung der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender wieder zurück auf das gewohnt mickrige geistige Niveau. "Radikalislamistische Palästinenser beschießen einen acht Kilometer entfernten Ort auf israelischem Territorium".
Ach ja?
Der Ort ist eine von unzähligen Siedlungen, die in den vergangenen 15 bis 20 Jahren auf palästinensischem Gebiet illegal von Israel errichtetet wurden. Es ist damit widerrechtlich okkuppiertes palästinensisches Gebiet.
Aber das kennen wir ja schon. Wie die Tatsache, dass die Israelis bei diesen ihren Angriffen erneut Kriegsverbrechen begangen haben. Beim Angriff (man könnnte auch sagen, beider gezielten Tötung) von Zivilisten und beispielweise beim ebefalls gezielten Angriff auf ein Medien-Center in Gaza-Stadt. Dabei wurden mehr als ein halbes Dutzend internationale Journalisten zum Teil schwer verletzt.
Aber das geht schon in Ordnung. Dafür haben die Israelis ja den UN-Generalsekretär Ban, um das zu richten.
Ach ja?
Der Ort ist eine von unzähligen Siedlungen, die in den vergangenen 15 bis 20 Jahren auf palästinensischem Gebiet illegal von Israel errichtetet wurden. Es ist damit widerrechtlich okkuppiertes palästinensisches Gebiet.
Aber das kennen wir ja schon. Wie die Tatsache, dass die Israelis bei diesen ihren Angriffen erneut Kriegsverbrechen begangen haben. Beim Angriff (man könnnte auch sagen, beider gezielten Tötung) von Zivilisten und beispielweise beim ebefalls gezielten Angriff auf ein Medien-Center in Gaza-Stadt. Dabei wurden mehr als ein halbes Dutzend internationale Journalisten zum Teil schwer verletzt.
Aber das geht schon in Ordnung. Dafür haben die Israelis ja den UN-Generalsekretär Ban, um das zu richten.
11.17.2012
Fernsehen: Einfalt statt Vielfalt
Die Werbe-Fernsehzeitschrift "rtv" ist eher was für schlichte Konsumenten-Gemüter. Aber auch die Programme, die sie anpreissen, sind so. Angebot 16. November, 20.15 Uhr "The Dark Knight", 23.15, "The Dark Knihgt", Wiederholung von 20.15 Uhr. Wow, welche Viefalt! Warum aber erwähnt "rtv" nicht, dass es die nunmehr 186. oder 390. Wiederholung seit 2008 ist? Dann könnte man noch rechtzeitig flüchten!
Kriminell und frei von jeder Sozialprogose?
Amtsgericht Zittau. Steffen
K. (43) muss sich vor Gericht verantworten. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gegen den § 29 des
Betäubungsmittelgesetzes verstoßen zu haben. Nach einer Anzeige
durch seine Lebensgefährtin und bei einer danach in seiner Wohnung
durchgeführten Hausdurchsuchung fanden Polizeibeamte auf einem
Wäschetrockner ein komplette Cannabispflanze. Der Angeklagte ist
geständig: „Ja, ich habe - versteckt - in der Nähe des
Olbersdorfer Sees ein Cannabis-Pflanze angebaut, ausschließlich
bestimmt für den eigenen Verbrauch“. Er gibt weiter zu, nicht
täglich, sondern bei Bedarf etwa 0,5 Gramm Cannabis zu konsumieren.
Die abgeerntete Pflanze hätte, so seine Einlassung, mehr als seinen
Jahresbedarf gedeckt. Und: er nehme Cannabis, weil er schon seit etwa
2001 an einer Depression leide. Dieses Mittel ermögliche es ihm
überhaupt, mit den Depressionen klar zu kommen.
Die
Beschreibung dieser ersten etwa 20 Minuten der Verhandlung mag
skurril klingen, aber dieser Eindruck verändert sich im Verlauf der
Verhandlung dramatisch.
2001
arbeitet K. als gelernter Baufacharbeiter noch in Österreich. Bei
einem Heimataufenthalt trinkt er und benutzt betrunken ein Fahrrad,
gerät in eine Kontrolle, wird 2003 dafür schließlich wegen
fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr bestraft. Er verliert
seine Fahrerlaubnis und in der Folge seinen Job. Er ist
alkoholsüchtig. Im gleichen Jahr trennt sich seine Frau von ihm. Ihr
wird das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter übertragen.
Möglicherweise verstärkt das seine Alkohlabhängigkeit. Als er 2004
erstmals nach Großschweidnitz eingewiesen wird, bestätigt eine
Untersuchung, dass hinter der Alkoholsucht eine Depression steckt. K.
wird in der Klinik mit Antidepressiva behandelt und erholt sich.
Allerdings nicht ohne gravierende Nebenwirkungen, beschreibt der
Angeklagte. 2005 und 2008 wird er weitere Male eingewiesen. Doch
diese beiden Versuche bricht er ab bzw. wird aus disziplinarischen
Gründen nach Hause geschickt. Er gilt mittlerweile als
selbstmordgefährdet. Auch sein Vater litt unter Depressionen und
nahm sich mit 54 Jahren das Leben, stell sich heraus. Und er
unternimmt tatsächlich mindestens einen Selbstmordversuch, setzt
sich mit einer Flasche Whisky in seine Küche und dreht den Gashahn
auf. Seine Mutter findet ihn zufällig und rechtzeitig genug.
2008
muss K. erneut bestraft werden. Im Alkoholrausch hat er einen Mann
mit einer Bierflasche niedergeschlagen. Acht Monate Haft ausgesetzt
auf drei Jahre Bewährung, lautet das Urteil. In die letzten Wochen
der Bewährungszeit fällt die neue Straftat nach dem BTMG.
Wahrscheinlich
hat er bereits nach 2008 mit der „Eigenbehandlung“ per Cannabis
begonnen. Cannabis sei für ihn das einzige Mittel, das ihm helfe,
seine Tage erträglich zu gestalten. Doch ist das so? Richter
Ronsdorf befragt eine als Zeugin geladene Großschweidnitzer
Psychiaterin. Die Ärztin meint, es gebe Dutzende sich allerdings
widersprechender Studien zu diesem Thema. Ihrer Meinung nach könne
es durchaus sein, dass bei einer Reihe von Menschen der
Cannabis-Wirkstoff THCP helfe. Sie könne nicht ausschließen, das
die Droge auch ihm tatsächlich helfe.
Seine
seit zwei Jahren neue Lebesgefährtin war früher selbst
alkoholabhängig, kennt Suchtprobleme aus eigenen Erleben, ist aber
nun schon lange „trocken“. Sie teilt seinen Cannabis-Konsum
nicht. Sie reden oft drüber. Als sie ihn in seiner Wohnung besucht,
sieht sie die Cannabispflanze auf dem Wäschetrockner. Sie geht zur
Polizei und erstattet Anzeige. „Ich wollte, das Schluss ist mit dem
Zeug“, erklärt sie vor Gericht. „Wir müssen es anders schaffen,
loszukommen von unseren Süchten.“
Wie
soll man das Ganze nun rechtlich werten. K. ist vorbestraft, nicht
einschlägig zwar. Die Menge (40,3 Gramm THCP) ist fünfmal mehr als
eine „geringfüge Menge“, kann also nicht als minderschwerer Fall
behandelt werden. K. hat jeden weiteren Versuch der medizinischen
Betreuung verweigert und eine positive Sozialprognose kann nicht
angenommen werden. Das Gericht verurteilt K. zu einem Jahr
Freiheitsstrafe und zu den Kosten des Verfahrens. Während der
Verlesung der Urteilsbegründung blickt K. zu seiner Lebensgefährtin,
die im Saal anwesend ist, hebt die Hand in Halshöhe und zieht die
flache Hand halbkreisförmig über die Kehle.
11.15.2012
Wie kommen unsere Medien zu neuen Themen?
Ich sehe eigentlich freiwillig kaum Fernsehen, kann es aber nicht ganz verhindern. Meine Frau aber findet das "Morgenmagazin" der öffentlich-rechtlichen ARD und ZDF ganz gut. Deshalb muss ich beim Morgenkaffee schon mal mit zusehen. Heute haben sie im "Moma" zu dritten oder vierten Male über "Lafers neue Schulmensa" berichtet. Und genau dabei fielen mir "Schuppen von den Augen". Ich weiß jetzt, wie die "ÖR" an ihre neuen Themen kommen.
Lafer steht vor seiner der Tür, auf der Vortreppe. Und er ruft "put, put, puttput". Da kommen sie gackernd angerannt, die Medien-Hühner. Sind sie da, streut Lafer Info-Körnchen. Je mehr, desto besser. Und weils bei Lafer wirklich viele Körnchen gewesen sein müssen, dürfen wir die "neue Schulmensa" (zumindest medial) noch die ganze Woche genießen.
Und wenn wir schon dabei sind, sage ich mal das Stichwort "ADAC". Auch der steht auf seiner Vortreppe und macht brumm, brumm, brummbrumm, tütü". Und da kommen sie wieder, die Hühner. Es regnet Bröckchen. "Parkhaustest" heißen die Info-Häppchen diesmal. Die Hühner hauen sich die Wanne voll und berichten umgehend über die heldenhafte Arbeit dieses parasitären Clubs, der jährlich solche Überprüfungen vornehme.
Und wir müssen noch über die reden, die bei der Bröckchenverteilung gar nicht anwesend sind. Ich sage mal "Eins plus". Die sind heute (zwei Tage später nach der ersten medialen Gackerei) soweit. organisierten für ihren Abklatsch ein beschädigtes Auto (abgefahrenes Rücklicht) vermutlich sogar ins eigene Parkhaus und kommentieren das ganze sinngemäß mit den Worten: "Nicht nur Falschparken kann teuer werden, sondern auch der Besuch in einem Parkhaus (Kameraschwenk auf das zerstörte Rücklicht), denn die Lücken werden immer enger". Sage der ADAC!!!!
Gibt es eigentlich Bauvorschriften für Parkhäuser? Oder Bußgelder für die Verletzung derer? Wäre dannn nicht der eine oder andere überflüssig.
Lafer steht vor seiner der Tür, auf der Vortreppe. Und er ruft "put, put, puttput". Da kommen sie gackernd angerannt, die Medien-Hühner. Sind sie da, streut Lafer Info-Körnchen. Je mehr, desto besser. Und weils bei Lafer wirklich viele Körnchen gewesen sein müssen, dürfen wir die "neue Schulmensa" (zumindest medial) noch die ganze Woche genießen.
Und wenn wir schon dabei sind, sage ich mal das Stichwort "ADAC". Auch der steht auf seiner Vortreppe und macht brumm, brumm, brummbrumm, tütü". Und da kommen sie wieder, die Hühner. Es regnet Bröckchen. "Parkhaustest" heißen die Info-Häppchen diesmal. Die Hühner hauen sich die Wanne voll und berichten umgehend über die heldenhafte Arbeit dieses parasitären Clubs, der jährlich solche Überprüfungen vornehme.
Und wir müssen noch über die reden, die bei der Bröckchenverteilung gar nicht anwesend sind. Ich sage mal "Eins plus". Die sind heute (zwei Tage später nach der ersten medialen Gackerei) soweit. organisierten für ihren Abklatsch ein beschädigtes Auto (abgefahrenes Rücklicht) vermutlich sogar ins eigene Parkhaus und kommentieren das ganze sinngemäß mit den Worten: "Nicht nur Falschparken kann teuer werden, sondern auch der Besuch in einem Parkhaus (Kameraschwenk auf das zerstörte Rücklicht), denn die Lücken werden immer enger". Sage der ADAC!!!!
Gibt es eigentlich Bauvorschriften für Parkhäuser? Oder Bußgelder für die Verletzung derer? Wäre dannn nicht der eine oder andere überflüssig.
10.31.2012
10.19.2012
Kleine deutsche Striche und die Folgen
58 Jahre lang hieß meine Frau amtlich mit Vornamen Monika. Seit diesem Jahr heisst sie amtlich zwar, aber unfreiwilllig Ursula. Zu verdanken hat sie das - wenn es keine Notlüge der Verwaltungsangestellten war - einer angeblichen Umstellung bei der Datenerfassung zum Melderegister.
In allen alten Ausweisen war bislang bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen. Den erkenne aber das neue Registerprogramm nicht, sondern nehme vollautomatisch an, der erstgenannte Vorname sei logischerweise der Rufname. Bei der Vorlage ihres Personalausweises (Rufname unterstrichen übrigens) für die Anmeldung des neuen Pkw in der Zulassungsstelle, schrieb die Frau hinterm Schalter die Personaldaten ab. Und seitdem bekommt Monika von welcher Behörde auch immer (Finanzamt, Ordnungsamt etc), aber auch von der Versicherung Briefe, die an eine "Frau Ursula Z." gerichtet sind. Der sächsische Polizist sagt bei einer Verkehrskontrolle: "Nuh wie heissen Sie denn nuh? Monika wie uffn Ausweis oder Ursula wie uff dr Zulassung?" "Dreimal dürfen Sie raten", antwortete sie und kassierte dafür ein Ordnungsgeld von 15 Euro, wartet jetzt auf die Post von der Polizei. Den Brief will sie zurückschicken mit dem Vermerk "Empfängerin unbekannt".
Ähnlicher Fall - gleiche Behördenkacke
Haben Sie ein Auto? Haben Sie sich schon mal ihr Nummerschild genau angesehen. Schon eine ganze Weile gilt auf dem Kennzeichen die Schreibweise GR OY 222. Vor der Änderung schrieb man das so GR- OY 222. Sinn der ganzen Übung ist offfensichtlich die europaweite Vereinheitlichung der Kennzeichen-Systematik (Kann sein, dass die Kennzeichenerfassungssysteme wie beim Beispiel oben den Trennstrich nicht verarbeiten können).
Ach was? Sie haben schon nachgesehen? Bei Ihnen steht kein Trennstrich mehr? Dann gabe ich Ihnen noch einen Rat. Schauen Sie jetzt auf ihre Zulassung. Dort muss die gleiche Schreibweise zu lesen sein - ohne Trennstrich. Ist das nicht der Fall, kann Ihnen, sofern sie mit ihren Pkw und ihrer Zulassung ins osteuropäische Ausland fahren und in eine Polizeikontrolle geraten folgendes passieren. Der Polizist, grinst sie freundlich an und erklärt, dass Sie entweder keine gültige Zulassung haben oder kein gültiges Kennzeichen, weil die Schreibweisen unterschiedlich sind. Ist er wirklich freundlich, rät er Ihnen, das korrigieren zu lassen. Ist er einfach nur ein Freund der Deutschen, kostet Sie dass bis zu 50 Euro Strafe.
Wundern Sie sich auch, dass in Deutschland kein ordentlicher Flughafen mehr zustande kommt und auch kein unterirdischer Bahnhof? Nee, ne!
In allen alten Ausweisen war bislang bei mehreren Vornamen der Rufname unterstrichen. Den erkenne aber das neue Registerprogramm nicht, sondern nehme vollautomatisch an, der erstgenannte Vorname sei logischerweise der Rufname. Bei der Vorlage ihres Personalausweises (Rufname unterstrichen übrigens) für die Anmeldung des neuen Pkw in der Zulassungsstelle, schrieb die Frau hinterm Schalter die Personaldaten ab. Und seitdem bekommt Monika von welcher Behörde auch immer (Finanzamt, Ordnungsamt etc), aber auch von der Versicherung Briefe, die an eine "Frau Ursula Z." gerichtet sind. Der sächsische Polizist sagt bei einer Verkehrskontrolle: "Nuh wie heissen Sie denn nuh? Monika wie uffn Ausweis oder Ursula wie uff dr Zulassung?" "Dreimal dürfen Sie raten", antwortete sie und kassierte dafür ein Ordnungsgeld von 15 Euro, wartet jetzt auf die Post von der Polizei. Den Brief will sie zurückschicken mit dem Vermerk "Empfängerin unbekannt".
Ähnlicher Fall - gleiche Behördenkacke
Haben Sie ein Auto? Haben Sie sich schon mal ihr Nummerschild genau angesehen. Schon eine ganze Weile gilt auf dem Kennzeichen die Schreibweise GR OY 222. Vor der Änderung schrieb man das so GR- OY 222. Sinn der ganzen Übung ist offfensichtlich die europaweite Vereinheitlichung der Kennzeichen-Systematik (Kann sein, dass die Kennzeichenerfassungssysteme wie beim Beispiel oben den Trennstrich nicht verarbeiten können).
Ach was? Sie haben schon nachgesehen? Bei Ihnen steht kein Trennstrich mehr? Dann gabe ich Ihnen noch einen Rat. Schauen Sie jetzt auf ihre Zulassung. Dort muss die gleiche Schreibweise zu lesen sein - ohne Trennstrich. Ist das nicht der Fall, kann Ihnen, sofern sie mit ihren Pkw und ihrer Zulassung ins osteuropäische Ausland fahren und in eine Polizeikontrolle geraten folgendes passieren. Der Polizist, grinst sie freundlich an und erklärt, dass Sie entweder keine gültige Zulassung haben oder kein gültiges Kennzeichen, weil die Schreibweisen unterschiedlich sind. Ist er wirklich freundlich, rät er Ihnen, das korrigieren zu lassen. Ist er einfach nur ein Freund der Deutschen, kostet Sie dass bis zu 50 Euro Strafe.
Wundern Sie sich auch, dass in Deutschland kein ordentlicher Flughafen mehr zustande kommt und auch kein unterirdischer Bahnhof? Nee, ne!
10.18.2012
Die aalglatten Sachsen machen weiter!
28. Juni 2012 im Deutschen Bundestag. Es ist 20.15 Uhr. Der Plenarsaal ist rammelvoll: 28 von 620 Bundestagsabgeordneten beteiligen sich an der Abstimmung über das überarbeitete "Meldegesetz". Alle anderen gucken Fußball Deutschland - Italien. Das Meldegesetz wird mit der Stimmenmehrheit von 17 schwarzgelben "Volksvertretern" verabschiedet. Keiner der Stimmhalter will gewusst haben, dass es kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch eine einschneidende Änderung im Gesetz gab. Der Bürger muss nicht gefragt werden, ob er einverstanden ist, dass man seine Daten verkauft. Eingefädelt hatten die Gesetzesänderung natürlich zwei Schwarzegelbe.
Das Echo auf die rotzige Vorstellung aus dem Bundestag waren empörte Proteste.
Anfang September, als der Bundesratsinnenausschuß (aller Bundesländer) sich zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause traf, stand das Thema "Meldegesetz" auch auf der Tagesordnung. Mit 16:0 Stimmen beschloss der Innenausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen und über ihn eine Korrektur des schändlichen Gesetzes zu verlangen. Ein Grund dafür könnten die 190 000 von der Initiative "Meine Daten sind keine Ware" gegen das neue Meldegesetz gesammelten Unterschriften, die von der Initiative dem Bundesratsinnenauschuss übergeben worden waren.
Gehört hat man nun lange nix mehr zu diesem Thema. Oder beinahe. Denn in der "SZ" Dresden gab es gestern auf Seite 8 eine Meldung und die liest sich so: "Sächsische Behörden können weiterhin Meldedaten von Einwohnern ohne deren Zustimmung an Privatpersonen, Firmen und Parteien übermitteln. (2011 hat Sachsen damit rund eine Million Euro eingenommen).
Alles klar? Klar, auch die sächsischen Gewählten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Nur, was wenn man keines hat?
Das Echo auf die rotzige Vorstellung aus dem Bundestag waren empörte Proteste.
Anfang September, als der Bundesratsinnenausschuß (aller Bundesländer) sich zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause traf, stand das Thema "Meldegesetz" auch auf der Tagesordnung. Mit 16:0 Stimmen beschloss der Innenausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen und über ihn eine Korrektur des schändlichen Gesetzes zu verlangen. Ein Grund dafür könnten die 190 000 von der Initiative "Meine Daten sind keine Ware" gegen das neue Meldegesetz gesammelten Unterschriften, die von der Initiative dem Bundesratsinnenauschuss übergeben worden waren.
Gehört hat man nun lange nix mehr zu diesem Thema. Oder beinahe. Denn in der "SZ" Dresden gab es gestern auf Seite 8 eine Meldung und die liest sich so: "Sächsische Behörden können weiterhin Meldedaten von Einwohnern ohne deren Zustimmung an Privatpersonen, Firmen und Parteien übermitteln. (2011 hat Sachsen damit rund eine Million Euro eingenommen).
Alles klar? Klar, auch die sächsischen Gewählten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Nur, was wenn man keines hat?
Schlagzeile dieser Woche
"Chemieunfall in Bad Fallingbostel" hieß eine der Schlagzeilen in den Mainstream-Medien. Es gab verschiedene Varianten zur Ursache des Unfalls. Ein Tanklastwagenfahrer habe einen halbvollen Natronlaugen-Großtank versehentlich mit Salpetersäure aufgefüllt. Klar macht das "puff". Das Ergebnis sind giftige Dämpfe. Ist halt so in einer Chemiefabrik, meinen Sie? Aber nicht doch! Passiert ist das Ganze bei einem Lebensmittelhersteller.
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